Keine Überprüfung

Vermieter nach tödlichem Gasunfall verurteilt

Tirol
21.04.2011 10:20
Wegen fahrlässiger Tötung ist am Mittwoch ein Vermieter zu einer bedingten Geldstrafe am Innsbruck Landesgericht verurteilt worden, nachdem bei einem Gasthermenunfall im November 2009 ein 22-jähriger Mann in dessen Mietwohnung an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben war. Der Beschuldigte habe die Therme nicht regelmäßig überprüfen lassen, begründete Richter Günther Böhler den Schuldspruch. Der 45-Jährige legte Berufung ein, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dass nicht mehr Menschen der fehlerhaften Anlage zum Opfer gefallen waren, sei für Böhler großes Glück gewesen. Schließlich habe der Angeklagte mit seiner Frau und deren kleiner Tochter jahrelang selbst in der Wohnung gelebt. Auch jenem Brüderpaar, welches später die Wohnung gemietet hatte, sei nichts passiert.

Der fehlerhaften Therme sei der Cousin der beiden Mieter zum Opfer gefallen. Er sei gestorben, weil er im Wohnzimmer geschlafen habe, erklärte Verteidiger Stephan Rainer im Schlussplädoyer den dramatischen Vorfall. In diesem Raum habe es keine gutschließende Tür gegeben.

Therme fehlerhaft angebracht
Bereits 2003 hatte der angeklagte Lehrer eine Installationsfirma zur Montage der Gastherme beauftragt. Im Anschluss sei die Anlage von einem Mitarbeiter der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) überprüft und für in Ordnung erklärt worden. Später stellte sich allerdings heraus, dass die Therme fehlerhaft angebracht worden war. Auch der gerichtliche Sachverständige, Hannes Burger, erkannte in seinem Gutachten die mangelhafte Montage. Obwohl dafür die Installateure haften würden, konnten sie wegen Verjährung nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.

"Den Angeklagten selbst trifft die wenigste Schuld", meinte auch der Vorsitzende. Da es aber zum Tod eines Menschen gekommen sei, könne es keine Diversion geben. Der Mieter habe die notwendigen Überprüfungen verabsäumt und sich dadurch schuldig gemacht. Die falsche Montage sei niemals aufgefallen und es sei zu dem tödlichen Gasunfall gekommen.

2.550 Euro Geldstrafe
Der gebürtige Niederösterreicher wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.550 Euro verurteilt. Die Strafe wurde ihm auf zwei Jahre nachgesehen. Staatsanwalt Hermann Hofer verzichtete auf ein Rechtsmittel.

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