Insgesamt 39 Klauseln aus dem Kaufvertrag für Wohnungen im 3. O-Dorf beanstandeten die Wohnrechtsexperten der AK. Der gemeinnützige Wohnbauträger NHT unterwarf sich der ersten Abmahnung und legte Nachträge vor, die allerdings wiederum beanstandet wurden. "Es geht dabei beispielsweise um die Durchsetzung der Gewährleistungsrechte", beschreibt AK-Pressesprecher Elmar Schiffkorn.
NHT-Chef Klaus Lugger hat vergangene Woche im Gespräch mit der "Krone" versprochen, einzulenken: "Wir wollen keinen Streit mit Kunden." Zudem sicherte er zu, er werde den Kontakt mit der AK suchen. Zu einem Gesprächstermin zwischen Lugger und AK-Tirol-Präsident Erwin Zangerl ist es allerdings noch nicht gekommen. Lugger: "Ich habe keinen Termin erhalten."
"Wir haben ihn erfolglos kontaktiert"
AK-Sprecher Schiffkorn entgegnet: "Wir haben ihn erfolglos kontaktiert. Daher mussten wir nun eine UWG-Klage einbringen." Wegen unlauteren Wettbewerbs. Indes bleiben die betroffenen Käufer verunsichert. Nun müssen Juristen und Gerichte die Situation endgültig aufklären.
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