Entscheidung in Wien

Causa Ischgl: Gericht wies Zivilrechtsklagen ab

Tirol
01.12.2021 15:30

Die Causa Ischgl wird nicht nur strafrechtlich keine Konsequenzen haben, auch auf zivilrechtlichem Wege wurden die ersten Klagen vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nun abgewiesen.

In zwei Fällen erging nun diese Entscheidung, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Aus dem Epidemiegesetz könne keine Rechtspflicht gegenüber einzelnen Personen abgeleitet werden, hieß es.

Begründung der Richterin
„Einzelpersonen haben kein Recht darauf, vom Staat vor Ansteckung geschützt zu werden, auch wenn das gebotene Handeln der Behörden die Ansteckungsgefahr insgesamt und daher auch für den Einzelnen reduzieren soll“, begründete die Richterin ihre Entscheidung. Der Republik sei in den „hier relevanten Zeiträumen weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten“, hieß es weiter.

Die klagenden Parteien haben nun die Möglichkeit beim Oberlandesgericht Wien in Berufung zu gehen.

Keine Anklagen, Betroffene erleichtert
Bereits in der Vorwoche hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck bekannt gegeben, dass die Ermittlungen in Bezug auf die Corona-Ausbreitung in Ischgl im Frühjahr 2020 eingestellt wurden und dass es zu keinen Anklagen kommt. „Es gibt keine Beweise dafür, dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte“, hieß es.

Zu diesem Ergebnis war die Staatsanwaltschaft bereits Ende Mai gekommen. Dieses Ermittlungsergebnis sei letztlich auch durch die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, das Justizministerium und schließlich vom Weisungsrat überprüft worden.

Das Ermittlungsverfahren wurde gegen fünf Personen als Beschuldigte geführt. Der Akt umfasst 15.000 Seiten Protokolle, Berichte und sonstiges Beweismaterial. 

Ischgl damals Corona-Hotspot
In dem Wintersportort Ischgl war es zu Beginn der Pandemie zu einem größeren Corona-Ausbruch gekommen. Die ersten Fälle wurden Anfang März 2020 bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Après-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt.

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