Nachdem das Land Tirol wegen eines offenbar vertuschten Ischgler Corona-Falles die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hatte, hat diese nun das Landeskriminalamt Tirol mit Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten beauftragt.
Zuvor hatte das Land Tirol ein Schreiben des ZDF an die Gemeinde Ischgl, wonach in einem dortigen Betrieb schon Ende Februar ein positiver Fall bekannt gewesen sein soll, an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Der namentlich nicht genannte Gastronomiebetrieb soll es unterlassen haben, diesen positiven Fall und die weiteren Mitarbeiter dieses Betriebs als Verdachtsfälle der Gesundheitsbehörde zu melden.
Betroffener Betrieb derzeit noch unbekannt
Es sei derzeit unbekannt, um welchen Betrieb es sich handeln soll und ob tatsächlich Meldepflichten verletzt wurden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Deshalb habe man nun das Landeskriminalamt mit Ermittlungen beauftragt. Ein Verstoß gegen eine Meldepflicht könnte jedenfalls dann strafrechtlich relevant sein, „wenn der Verstoß geeignet war, eine Ansteckungsgefahr herbeizuführen“, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Ermittlungsergebnisse könnten jedoch noch etwas auf sich warten lassen. „Ermittlungen vor Ort gestalten sich in der jetzigen Situation etwas schwierig“, meinte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr.
Die Staatsanwaltschaft wies zudem darauf hin, dass sich Anzeigen im Zusammenhang mit dem Coronavirus häufen würden. Sinn machen Anzeigen jedoch nur dann, wenn sie konkrete Informationen und damit auch entsprechende Ermittlungsansätze enthalten. Der Staatsanwaltschaft eine bloße Zusammenfassung von Medienberichten zu übermitteln, sei hingegen „entbehrlich“.
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