Für einen Monat
Grünes Licht für Covid-Beschränkungen in Dänemark
Im Dänemark hat die Regierung vom Parlament grünes Licht für die Wiedereinführung bestimmter Corona-Beschränkungen bekommen. Der zuständige Ausschuss beschloss nach Angaben von Gesundheitsminister Magnus Heunicke, dass Covid-19 wieder als „gesellschaftskritische Krankheit“ bezeichnet werden kann - zunächst für einen Monat. Damit ist die Regierung bevollmächtigt, Maßnahmen zu beschließen, die die Verbreitung des Virus bremsen sollen.
Vom gesamten Parlament muss keine Zustimmung eingeholt werden. Es reicht, wenn der Ausschuss dies absegnet. Wirtschaftsminister Simon Kollerup kündigte an, dass von Freitag an wieder der Corona-Pass vorgezeigt werden müsse, wenn man ein Restaurant oder eine Disko besuchen wolle. Der Pass bescheinigt eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Corona-Test. Die Passpflicht gilt für alle ab 15 Jahren.
Außerdem ist bei öffentlichen Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern ein Nachweis nötig. Betroffen sind Konzerte, Konferenzen, Messen und Vergnügungsparks. Die Pflicht soll zudem für Besucher von Krankenhäusern gelten.
Dänemark hatte am 10. September die eingeführten Corona-Beschränkungen aufgehoben. Man habe die Pandemie unter Kontrolle, so die Begründung. Seit Mitte Oktober steigen die Infektionszahlen jedoch wieder.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).