Mehr Rechte für WWF

Schwarze Sulm: Neuer Rückschlag für Kraftwerksplan

Steiermark
01.10.2021 06:00

Seit Jahren wird von einem Baubeginn gesprochen - noch gibt es das Kraftwerk an der Schwarzen Sulm aber nur auf Papier. Und das wird vorerst auch so bleiben: Der Verwaltungsgerichtshof hat das bereits abgeschlossene wasserrechtliche Verfahren wieder „eröffnet“ - ein Etappensieg für die Umweltorganisationen.

Sieg und Niederlage liegen oft nah beieinander, das gilt auch für die beiden weststeirischen Investoren Peter Masser und Alfred Liechtenstein. Während vor Kurzem die Umweltverträglichkeitsprüfung für das von ihnen geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm positiv ausgegangen ist, gibt es nun bei einem kleineren - und wesentlich älteren - Vorhaben einen Rückschlag.

Das Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm, einem noch fast unberührten Flussabschnitt, ist rechtlich nämlich noch immer nicht in trockenen Tüchern. WWF und Ökobüro haben beim Verwaltungsgerichtshof eine Revision gegen den wasserrechtlichen Bescheid eingebracht, weil ihre Parteienstellung bisher sehr eingeschränkt war. Dem wurde nun stattgegeben, das Verfahren wandert daher zurück zum Landesverwaltungsgericht Steiermark.

Muss das Projekt völlig neu an den Start?
Dort dürfen die Umweltorganisationen nun auch inhaltliche Fragen einbringen, die vom Gericht geprüft werden müssen. Die zentrale Frage: Handelt es sich durch die vielen Umplanungen seit dem Projektstart 2007 um ein völlig neues Vorhaben? „Dann müsste alles noch einmal neu eingereicht werden“, sagt Bettina Urbanek vom WWF. Das aktuelle Urteil hat laut ihr große Bedeutung über die Schwarze Sulm hinaus.

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