Auch bei Plagiat

Aschbacher muss Doktortitel nicht abschreiben

Politik
30.09.2021 13:28

Ex-Arbeitsministerin Christine Aschbacher dürfte auch ihren an der Slowakischen Technischen Universität (STU) in Bratislava erworbenen PhD-Titel behalten dürfen. Aktuell wird ihre Dissertation noch auf Plagiate überprüft. Selbst bei einer Bestätigung der Abschreibe-Vorwürfe ist mit einer Titel-Aberkennung aber nicht zu rechnen. Laut einem neuen Hochschulgesetz, das nach zahlreichen Plagiatsskandalen erlassen wurde, können Titel zwar aberkannt werden, aber nur, wenn die Arbeit nach dem 1. Jänner 2021 eingereicht wurde. Aschbacher hatte ihre Doktorarbeit bereits 2020 abgegeben.

Um in der Sache konsequent vorzugehen, seien ausländische Experten mit der Prüfung von Aschbachers Arbeit beauftragt worden. Auf deren Analyse werde aber weiterhin gewartet, so Universitätssprecher Juraj Rybansky gegenüber der APA. Frühestens im November sei die Überprüfung abgeschlossen. Ob der Ex-Ministerin beim Fund von Plagiaten andere Konsequenzen als die Titelaberkennung drohen könnten, wollte Rybansky nicht kommentieren.

Die STU war in der Slowakei unter den ersten Hochschulen, die sich einem öffentlichen Aufruf slowakischer Bildungseinrichtungen gegen unsaubere Titelerlangung angeschlossen haben. „Ein akademischer Titel soll kein Schmuckstück sein, mit dem Politiker oder Unternehmer nur ihren sozialen Status erhöhen wollen. Er muss das Ergebnis anständiger Forschungsarbeit sein“, hieß es damals.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die FH Wiener Neustadt das Verfahren gegen die Diplomarbeit Aschbachers eingestellt hatte. Ein Gutachten hatte zwar „Mängel bei der Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis“ geortet, aber die für eine Titel-Aberkennung nötige Täuschungsabsicht nicht festgestellt. Damit kann sie ihren Magistertitel behalten.

ÖVP fordert Entschuldigung für „Hetzjagd“
Die ÖVP fordert nach dieser Entscheidung eine Entschuldigung der Opposition bei Aschbacher. „Einmal mehr hat der Realitätscheck bewiesen, dass die mediale Hetzjagd, befeuert von den Oppositionsparteien, schon vor vollständiger Aufklärung der Wahrheit unwiderrufliche Folgen hatte“, so Generalsekretär Alexander Melchior in einer Aussendung.

„Umgehauen“ hat die Einstellung des Verfahrens dagegen „Plagiatsjäger“ Stefan Weber, der entsprechende Textstellen in Aschbachers Arbeiten öffentlich gemacht hatte. „Offenbar habe ich einen zu strengen Plagiatsbegriff, sage ich einmal ironisch“, meinte Weber zur APA.

Die Entscheidungen der vergangenen Jahre zu den Arbeiten von Ex-Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP), Staatsoperndirektor Bogdan Roscic, Ex-SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda und jetzt eben Aschbacher seien immer demselben Muster gefolgt: „Ich finde Textteile, die haben keine Anführungszeichen und keine Fußnoten, und ich nenne das Plagiat. Offenbar bin ich da zu streng. Dann müsste ich aber auch bei der Uni Salzburg anrufen, dass sie mir 1989 die Zitierregeln zu streng beigebracht haben. Ironie off.“

Weber: „Für mich ist das verlogen“
Was Weber „wurmt“: In den Meldungen stehe immer, dass Mängel gefunden worden seien, aber keine Täuschungsabsicht nachgewiesen werden konnte. „Aber keiner beantwortet die Frage: Wurde jetzt plagiiert? Für mich ist das verlogen.“ Er habe kein Problem damit, wenn Hochschulen zum Schluss kämen, dass ein Plagiat nicht studienrelevant ist. Aber man solle das Ding beim Namen nennen. Weber würde es begrüßen, wenn die Gutachten zumindest in Auszügen veröffentlicht würden. So könnte man die Argumentationslinie erkennen, warum keine Täuschungsabsicht vermutet wird.

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