Nach Rekordwert

Strengere Regeln für Schulabmeldung erlassen

Politik
24.09.2021 17:59

Das Bildungsministerium hat auf die Corona-bedingt hohe Zahl an Schulabmeldungen reagiert und strengere Regeln für den häuslichen Unterricht erlassen. Neben einem (freiwilligen) Reflexionsgespräch am Ende des ersten Semesters sieht er unter anderem vor, dass die Bildungsdirektionen die Prüfungskommission festlegen, bei der am Jahresende die Externistenprüfung abzulegen ist.

Eltern können das für Februar vorgesehene Reflexionsgespräch auch ablehnen. Zeigen sie allerdings trotz mehrfacher Kontaktaufnahme keine Reaktion, wird die Kinder- und Jugendhilfe eingeschalten. Kommen Eltern im Zuge des Gesprächs zum Schluss, dass der häusliche Unterricht doch nicht so gut funktioniert, können die Kinder jederzeit zurück in die Schule, wie Wagner betont. „Sie können auch während des Unterrichtsjahres jederzeit in die Schule zurückkehren. Je früher sie in die Schule zurückkehren, umso besser können sie sich auch in die Klassengemeinschaft einfügen“, erklärte Doris Wagner, zuständige Sektionschefin im Ministerium am Freitagabend gegenüber der APA.

Minister schiebt „Prüfungstourismus“ Riegel vor
Der Erlass schreibt außerdem vor, dass die Bildungsdirektionen die zum häuslichen Unterricht abgemeldeten Schüler per Verordnung zu einer Prüfungsschule zuweisen kann, an der die Schüler ihre Externistenprüfung ablegen müssen. So soll „Prüfungstourismus“ verhindert werden. Die Bildungsdirektionen dürfen auch beurteilen, ob erlaubter Hausunterreicht in einer Gruppe etwa von Geschwistern, die von einem Elternteil unterrichtet werden, oder eine nicht genehmigte Privatschule. Sollten dazu Meldungen aus der Gesellschaft eingehen, würden die Schulqualitätsmanager diesen auch nachgehen bzw. diese an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übergeben, so Wagner.

Der Erlass regelt auch die Nebentätigkeiten für Pädagogen. Verboten ist zum Beispiel Nachhilfe bei eigenen Schülern, aber auch das Unterrichten im häuslichen Unterricht in einem Ausmaß, durch das die Arbeit in der eigentlichen Schule beeinträchtigt wird.

Zahl der Abmeldungen verdreifacht
In Österreich gilt keine Schul-, sondern lediglich eine Unterrichtspflicht. Kinder können also auch häuslichen Unterricht oder eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (diese haben selbst nicht das Recht zur Vergabe von Schulzeugnissen) besuchen. Das muss der jeweiligen Bildungsdirektion bis zum Beginn des jeweiligen Schuljahrs angezeigt werden. Diese kann den Hausunterricht dann untersagen, „wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die (...) Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist“. Am Ende des Schuljahrs ist außerdem an einer „normalen“ Schule eine Externistenprüfung über den Unterrichtsstoff zu absolvieren. Die Zahl der Abmeldungen für das Wintersemester haben sich heuer auf rund 7500 verdreifacht.

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