Heute kann sie sich nicht mehr erinnern: „Ich bekomme so viele Medikamente.“ Damals, beim ersten Termin im März, wusste sie noch, wie sie ihre drei Kinder mit dem gelben Polster erstickt hatte. Der Mordprozess wurde wegen eines Formfehlers wiederholt.
Chandra A. wirkt tatsächlich fast apathisch. Gerichtspsychiater Peter Hofmann attestiert ihr eine Depression, sie sei hochgradig selbstmordgefährdet. Aber sie wusste, was sie tat an jenem 17. Oktober, als sie zuerst den acht Monate alten Buben mit dem Herzfehler, dann die Töchter erstickt hatte. Das gesteht sie auch heute - sie habe es „aus Liebe“ getan.
„Im Himmel vereint“ wollte sie sich und die Kinder sehen
Das versteht Richter Christoph Bauer nicht: „Wenn Sie sich lieben, warum töten Sie sie?“ - „Im Himmel vereint“ habe sie sich gesehen, „ich hatte genug von der Welt.“ Die sich für die 32-Jährige gegen sie verschworen hatte. Sie fühlte sich belogen von Freunden, die gewusst hätten, dass ihr Ehemann zurück in die Heimat Nepal gehen und die Kinder mitnehmen wollte. Zu einer Verwandten, mit der er ein Verhältnis haben soll. Was nie stimmte.
Urteil wie bei Prozess 1: lebenslang und Einweisung. Nicht rechtskräftig.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).