Seit 1. Juli 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die Chip-Pflicht. Das heimische Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Welpen, die nach dem 30. Juni 2008 geboren wurden, innerhalb der ersten drei Lebensmonate gechippt und einer Datenbank registriert werden. Außerdem muss ein Formular ausgefüllt und an eine Datenbank, die von jedem Computer aus abrufbar ist, gesendet werden.
Durch den Mikrochip, der etwas größer als ein Reiskorn ist und alle relevanten Informationen über Tier und Halter enthält, soll gewährleistet werden, dass Tiere nicht mehr so leicht ausgesetzt werden, beziehungsweise Tierhalter innerhalb kürzester Zeit festgestellt werden können. Ersatz für die Hundemarke ist der Chip allerdings nicht. Die Plakette, die von der Entrichtung der Hundesteuer zeugt, ist weiterhin notwendig.
Einsetzen des Chips nicht schmerzhaft
Der Mikrochip aus hautverträglichem Glasmaterial wird dem Hund vom Tierarzt mittels einer Injektionsnadel auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut gesetzt. Der Eingriff beeinträchtigt das Tier überhaupt nicht, er ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Der Chip selbst ist inaktiv, stört das Tier nicht und sendet auch keinerlei Radiowellen aus. Erst wenn ein Lesegerät in seine unmittelbare Nähe gebracht wird, sendet er die Daten an das Lesegerät. Weltweit erhält jedes Tier eine eigene Kenn-Nummer (eine 12-stellige ID-Nummer und ein dreistelliger Ländercode). Diese ist von Tierärzten sowie Tierschutzhäusern, die ein Lesegerät besitzen, jederzeit abrufbar. Der Chip kann beliebig oft ausgelesen werden und hält ein Hundeleben lang.
Vorteile der elektronischen Kennzeichnung: Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Hund der entlaufenen ist, gestohlen, ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom Tierarzt mittels Lesegerät via Internet in kürzester Zeit eruiert werden und dem Tier bleibt ein längerer Aufenthalt in einem Tierheim erspart.
Auch Hunde brauchen einen Pass
Hunde auf Reisen benötigen den EU-Heimtier-Ausweis, auch „Pet Pass“ genannt. Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Heimtier-Passes ist eine eindeutige Kennzeichnung (ab 2011 gilt hierfür ausschließlich das Chippen). Der „Pet Pass“ belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet worden ist. Bis 2001 ist statt dem Chip auch eine Tätowierung am Ohr des Tieres zulässig. Das Chippen und Registrieren eines Hundes kostet zwischen 50 und 60 Euro.
Bei Katzen gilt: Aktuell müssen in Österreich nur Zuchtkatzen gechippt und registriert sein. Jedoch ist es ratsam auch Haus- und vor allem Freigängerkatzen mit einem Transponder zu kennzeichnen.
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