OGH bestätigt Urteil

Staatsverweigerer: 12 Jahre Haft für „Präsidentin“

Steiermark
05.09.2021 06:00

Schlusspunkt für einen aufsehenerregenden Mega-Prozess in Graz: Das Staatsverweigerer-Urteil von Oktober 2020 wurde vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig bestätigt. Für die oststeirische „Staatenbund-Präsidentin“ Monika U. bedeutet das zwölf Jahre Haft, unter anderem wegen Bestimmung zum Hochverrat.

Sie verleugnen den Staat Österreich samt seiner Behörden und bastelten sich eigenes Geld und Kfz-Kennzeichen: Mit ihren wirren Umtrieben waren Dutzende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ bereits 2016 ins Visier der Ermittler geraten. Die Oststeirerin Monika U. war selbsternannte Anführerin dieser dubiosen Truppe. Als die „Staatsverweigerer“ schließlich selbst Haftbefehle gegen diverse Politiker ausstellten, die ihrer Ansicht nach das Bundesheer exekutieren sollte, klickten die Handschellen.

Historisches Urteil für Österreichs Justiz
14 Mitglieder des „Staatenbundes“ saßen im ersten Prozess auf der Anklagebank im Grazer Straflandesgericht. Im Scheinwerferlicht standen vor allem „Präsidentin“ Monika U. (45) sowie ihre rechte Hand, der ehemalige Gendarm Jakob S. (74). Im Jänner 2019 fiel nach unzähligen Verhandlungstagen und bizarren Auftritten der Angeklagten ein für die österreichische Justiz historisches Urteil: Monika U. und Jakob S. wurden unter anderem wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat und Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung verurteilt. Für die Anführerin und ihren „Vize“ setzte es 14 beziehungsweise zehn Jahre Haft.

Oberster Gerichtshof bestätigt Urteil
Das Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof teilweise aufgehoben, im Herbst 2020 wurde der Monster-Prozess neu aufgerollt. Nach fast zwei Monaten Verhandlung wurden die Angeklagten erneut für schuldig befunden (zwölf Jahre für Monika U.). Sie und weitere Angeklagte nahmen das Urteil nicht an. Ende Juli hat der Oberste Gerichtshof dieses nun aber bestätigt.

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