
Es war ein historisches Urteil im Jänner 2019: Zwei Mitglieder des „Staatenbunds Österreich“ wurden in Graz wegen Hochverrats zu langen Haftstrafen verurteilt. Doch diese Urteile wurden aufgehoben, es kam zu einer Neuauflage vor Gericht - mit demselben Ergebnis: „Präsidentin“ Monika U. und ihr Stellvertreter, ein ehemaliger Gendarm, wurden abermals wegen versuchten Bestimmung zum Hochverrat verurteilt (nicht rechtskräftig).
Nach fast zwei Monaten ging am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht der Prozess gegen 13 Mitglieder des „Staatenbund Österreich“ zu Ende. Am Vormittag zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück, am Nachmittag fielen die Urteile. Die „Präsidentin“ ist auch in der zweiten Auflage des Verfahrens für schuldig der versuchten Bestimmung zum Hochverrat befunden worden, ebenso erneut wegen der Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung. Sie erhielt zwölf Jahre Haft.
Die Geschworenen haben auch den Zweitangeklagten, einen ehemaligen Gendarmeriebeamten, für schuldig der versuchten Bestimmung zum Hochverrat und Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung befunden. Er fasste diesmal zehn Jahre Haft aus. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Neben der „Präsidentin“ und ihrem Stellvertreter wurden auch alle anderen Angeklagten wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung verurteilt. Sie bekamen Strafen in der Höhe von zwölf bis 30 Monaten Haft, manche der Haftstrafen werden bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Verfahren wiederholt
Das erste Urteil gegen die Mitglieder des „Staatenbunds“ fiel im Jänner 2019, damals wurden alle Angeklagten verurteilt, die „Präsidentin“ und ihr Stellvertreter sogar wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat. Da die Fragen an die Geschworenen nicht ganz schlüssig waren, musste das Verfahren ab 8. September 2020 wiederholt werden.
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