"Im Zweifel für den Angeklagten!" Dieser Grundsatz des österreichischen Strafgesetzbuches bewahrte den Alko-Raser, der sich vor Richter Norbert Hofer wegen Fahrlässiger Körperverletzung und Fahrerflucht verantworten musste, vor einer langen Haftstrafe. Lediglich traf ihn eine kleine, teilbedingte Geldstrafe aufgrund der Fahrerflucht!
Kopfschütteln und Unverständnis mögen angebracht sein, doch man sollte den Fall auf zwei Ebenen betrachten: Der Unfall hat einer Familie ihren Ehemann, ihren Vater, ihren Sohn geraubt. Das Opfer hat zwar überlebt, jedoch bestreitet er sein Dasein nun als schwerst behinderter Mensch. Dies ist die emotionale Ebene, die einen Schuldigen finden will, die Rache und Genugtuung verlangt - schnellstmöglich und ohne Prozess.
Richter blieben Zweifel
Die juristische Ebene: Hofer vernahm Zeugen, ließ Gutachter aufmarschieren, beleuchtete den Fall gründlich. Dennoch: Es blieben Zweifel. Wurde der Lenker vom Unfallopfer überrascht, sodass dieser nicht mehr abwenden konnte? War der Unfall unvermeidbar? War der Audi-Fahrer zu schnell? Eine Unfall-Rekonstruktion scheiterte. Die Suche nach einem Schuldigen war schier unmöglich.
"Im Zweifel spreche ich Sie frei. Das ist Horror für die Familie, dennoch muss ich mich an die Gesetze halten", sagte Hofer. Zudem wurde der Privatbeteiligtenanspruch der Familie in der Höhe von 50.000 Euro abgewiesen, da es Opferanwältin Alexandra Eder (Kanzlei Greiter-Pegger-Kofler) verabsäumte, diesen fristgerecht zu stellen. Ein Horror: Kein Schuldiger, kein Geld, nur Tränen.
von Matthias Holzmann, Tiroler Krone









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