VfGH hebt Erlässe auf

Asylwerber erhalten leichteren Zugang zu Arbeit

Politik
14.07.2021 13:42

Mitten in der aufgeheizten Debatte um Abschiebungen von Asylwerbern hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun eine weitreichende Entscheidung getroffen: Er hob zwei Erlässe, mit denen die Beschäftigung von Asylwerbern eingeschränkt wurde, aus formalen Gründen als gesetzwidrig auf. Sobald diese Aufhebung kundgemacht wurde, können Asylwerber bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht nur als Erntehelfer und Saisonkräfte, sondern in allen Bereichen beschäftigt werden.

Mit der Entscheidung des Höchstgerichts gelten für Asylwerber die gleichen Regeln wie für andere Migranten aus Nicht-EU-Staaten. Der AMS-Regionalbeirat muss jeden Fall prüfen. Wenn kein für den Job qualifizierter Inländer oder geeigneter Bürger aus einem anderen EU-Land gefunden werden kann, ist der Arbeitsmarktzugang zu gewähren.

Arbeitsminister will „bestehende Praxis“ weiterhin sicherstellen
Eine solche Beschäftigungsbewilligung ist möglich, wenn ein Asylwerber seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen ist. Damit gibt es weiterhin Einschränkungen für Asylwerber am Arbeitsmarkt, der Zugang wird aber deutlich erleichtert -sofern die türkis-grüne Regierung nicht neue Einschränkungen per Verordnung erlässt.

Das Arbeitsministerium hat am Mittwochvormittag den VfGH-Entscheid erhalten und prüft die Konsequenzen, die dieser nach sich zieht. „Ziel des Arbeitsministeriums ist es, dass die bestehen Praxis im Vollzug weiterhin sichergestellt werden kann“, hieß es aus dem Ministerium auf APA-Anfrage. Derzeit laufen rund 19.000 Asylverfahren in Österreich.

„Der Ball liegt beim Arbeitsministerium. Wir warten auf den neuen Erlass oder die gesetzliche Regelung des Arbeitsministeriums“, hieß es vom Arbeitsmarktservice (AMS) zur APA. Ende Juni waren in Österreich rund 33.200 anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte arbeitslos vorgemerkt oder in einer AMS-Schulung.

Umstrittener „Bartenstein-Erlass“ aufgehoben
Das Höchstgericht hatte die Erlässe nach einer Beschwerde einer Tiroler Spenglerei einer Prüfung unterzogen. Diese habe nun ergeben, dass die Erlässe von Arbeitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) aus dem Jahr 2018 sowie Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) aus 2004 „verbindliche Regelungen über die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen“ für Asylwerber enthalten.

So wurde 2004 festgelegt, dass diese nur in der Saisonarbeit oder bei der Erntehilfe beschäftigt werden dürfen. Im Erlass von 2018 wurde der Zugang von Asylwerbern zur Lehre beseitigt.

Diese Einschränkung bedeute, dass etwa für eine Lehrstelle in einem Mangelberuf keine Beschäftigung bewilligt werde, auch wenn die Lage am Arbeitsmarkt das zulassen würde, argumentiert der VfGH. Daher hätte diese Verordnung wie vorgesehen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden müssen.

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