Der psychiatrische Sachverständige beschreibt die Angeklagte als freundlich und nicht geisteskrank. Und auch nicht als alkoholabhängig. Nur wenn sie einmal zu viel trinkt, dann verliert sie die Kontrolle. Wie etwa im Vorjahr, als sie erst einer Nachbarin drohte, ein Feuer zu legen und es dann Wochen später auch tatsächlich tat.
Ein hölzernes Carport ging in Flammen auf; größerer Schaden wurde verhindert. Das Motiv ist eines, das vor Gericht immer wieder eine Rolle spielt: Eifersucht. Die Verdächtige ärgerte es, dass ihr Gatte zu viel mit den Nachbarn zusammen war. Und vermutete auch eine mögliche Liebesbeziehung. Warum die Anklagebehörde die 50-Jährige deswegen unbedingt in einer Anstalt sehen will, ist auch Richter Oliver Kriz nicht klar: "Wir haben da Taten im untersten Bereich des Strafrechts", sagt er und erteilt der Staatsanwältin gleich einmal Nachhilfe, wie der Strafantrag gegen die Angeklagte seiner Ansicht nach tatsächlich hätte lauten müssen.
Dementsprechend gibt's auch nur eine milde Strafe: 2.700 Euro wegen Drohung, Nötigung und Sachbeschädigung. Die Angeklagte nahm an.









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