Aus dem Mittelalter

Erzbischof Lackner übergab Kroatien Papst-Urkunden

Salzburg
18.06.2021 22:10

Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner hat zwei historisch wertvolle Papsturkunden und eine kleine Sammlung anderer Archivalien an die Republik Kroatien übergeben. Die Restitution der Handschriften an ihre Besitzer sei das Ergebnis der Digitalisierung von Archiven und einer europäischen Kooperation, wie Kathpress am Freitag nach dem Festakt der Erzdiözese im Bischofshaus informierte.

„Ich darf meine Freunde und Zufriedenheit ausdrücken, dass die Erzdiözese als Verwalterin umfangreicher Kultur- und Kunstgüter ihrer Verantwortung auch in diesem Bereich und unter Verwendung modernster Standards nachkommt“, sagte Lackner bei der Übergabe der mittelalterlichen Dokumente an Botschafter Daniel Gluncic, der die Republik Kroatien vertrat. Der Theologe nannte die Rückgabe „einen großen europäischen Brückenschlag nicht nur für die Archive, sondern für die kroatische Identität“.

Die freundschaftliche Rückgabe der Urkunden sei Frucht der kirchlichen Handschriftenplattform „Monasterium“, erklärte Ordinariatskanzlerin Elisabeth Kandler-Mayr. Erst diese Einrichtung habe durch die Provenienzforschung ermöglicht, „etwas geschichtlich Bedeutsames dorthin zurückzubringen, wo es herkommt und hingehört“.

Für die restituierten Urkunden gilt das Archiv in Dubrovnik als Stammhaus. Sie kamen im Zuge von Fluchtbewegungen nach Österreich. Auch Schätze aus der erzdiözesanen Schriftsammlung seien in der Zeit des Zweiten Weltkriegs aus dem damaligen Archiv „in alle Himmelsrichtungen verstreut“ worden. „Nicht alles fand seinen Weg zurück, es gibt einige Verluste“, gab die Kirchenrechtlerin zu bedenken.

Bei den beiden Papsturkunden handle es sich um eine Art päpstlichen Ordnungsruf zur Einhaltung kirchlicher Territorien im damaligen Dalmatien und in der Republik Ragusa (heutiges Dubrovnik) und im zweiten Dokument um Anweisungen zur Einsetzung eines Bischofs Bernhard für die Stadt, erläuterte Archivleiter Thomas Mitterecker. Besonders die erste Urkunde sei aufgrund der „guten Darstellung der historischen Umstände und des geopolitischen Kontextes der Republik Ragusa von immensem Wert“, so Mitterecker. Die zweite Urkunde weise vor allem auf „die Gehorsamspflicht für päpstliche Personalentscheidungen bei Bischofsbestellungen hin“.

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