Künftig zwei Modelle

Nationalrat beschloss neue Regeln für Kurzarbeit

Politik
17.06.2021 21:07

Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Neuregelung der Kurzarbeit beschlossen. Das gegenwärtige großzügige Modell wird nur noch in jenen Branchen fortgeführt, die besonders von Corona betroffen waren, etwa Flugverkehr, Stadt-Hotellerie und Nacht-Gastronomie. Nicht nur die Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne, sondern auch SPÖ und FPÖ stimmten zu. Die erhöhte Notstandshilfe wurde bis September verlängert.

Bezüglich Kurzarbeit wird bei den anderen Sektoren, deren Probleme geringer waren, mit gewissen Einschränkungen wie einem 15-prozentigem Abzug für die Dienstgeber und der Verpflichtung eines Urlaubsabbaus für die Arbeitnehmer operiert. Zudem wird eine 50-prozentige Mindestarbeitszeit vorgeschrieben. Lehrlinge können weiter in die Kurzarbeit einbezogen werden.

Kriterium: Umsatzeinbruch von 50 Prozent
Die Details der Neuregelung kommen über die Kurzarbeits-Richtlinie, die vom AMS-Verwaltungsrat zu erlassen ist. Mit dieser soll auch genau festgelegt werden, wer unter die Sonderbestimmung für besonders stark von der Corona-Krise betroffene Betriebe fällt. Den Erläuterungen zufolge ist als Kriterium ein Umsatzeinbruch von 50 Prozent im dritten Quartal des Vorjahres gegenüber dem Vergleichsquartal 2019 in Aussicht genommen.

Erhöhte Notstandshilfe
Mit einer weiteren Novelle wurde beschlossen, dass auch in den Monaten Juli bis September eine höhere Notstandshilfe im Ausmaß des Arbeitslosengelds auszuzahlen ist. Dafür wurde die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten auf Oktober verschoben.

Beschlossen wurde auch, dass die Freistellung Schwangerer während der Coronakrise (ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich) bis Ende September verlängert wird. Allerdings gilt dies nur noch, so lange die werdenden Mütter nicht vollständig immunisiert sind. Die Kosten trägt unverändert der Bund.

Betriebliche Corona-Testungen werden für weitere drei Monate gefördert. Für das entsprechende Programm stehen laut zugehöriger Verordnung bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung, wobei grundsätzlich nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kunden und andere betriebsfremde Personen getestet werden können.

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