Mit einer präparierten Rasierklinge versuchte ein verurteilter Mörder im Maßnahmenvollzug der Justizanstalt Graz-Karlau einen Mithäftling zu töten. Der Steirer selbst leugnet den Tötungsversuch. Er habe den Vergewaltiger nur brandmarken wollen. Das Urteil: 14 Jahre Haft – nicht rechtskräftig.
Von vier Justizwachebeamten wird der Murtaler am Dienstag in Hand- und Fußfesseln aus der Haft vorgeführt. Das lässt seine Gefährlichkeit bereits erahnen. „Er leidet an einer Krankheit, deswegen muss er in dieser Form bewacht werden – für unsere und auch für seine Sicherheit“, erklärt Richterin Barbara Schwarz den Geschworenen.
Seit zweieinhalb Jahren sitzt der 27-Jährige im Gefängnis, weil er den Lebensgefährten seiner Mutter mit 39 Messerstichen getötet hat. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. „In der Zeit im Gefängnis musste er Erniedrigungen seiner Mithäftlinge über sich ergehen lassen“, schildert Staatsanwältin Marina Murko. Als ein Häftling ihn dann wegen einer Drohung einem anderen Insassen gegenüber zur Rede stellte, „brachte das das Fass zum Überlaufen.“
Für Mordversuch geeignet
Mit einer präparierten Rasierklinge lauerte er dem verurteilten Vergewaltiger vergangenen April vor seiner Zelle auf. Es kam zu einer Rangelei, bei der das Opfer nur oberflächliche Schnittverletzungen erlitt. „Er war in keinem lebensbedrohlichen Zustand“, betont die Anklägerin. Die Ausführung der Tat sei laut Gutachter aber für einen Tötungsversuch durchaus geeignet.
Opferanwalt Gunther Ledolter hob die Gefährlichkeit des Mannes und seine schwere Therapierbarkeit hervor. Gegenüber der Polizei hatte der angeklagte Mörder gestanden, dass er den Kontrahenten zwar nicht töten, aber mit einem Schnitt im Gesicht als Vergewaltiger brandmarken wollte. Allerdings hatte er es ursprünglich gar nicht auf sein späteres Opfer abgesehen, sondern auf einen anderen Häftling, der ihm Tabletten und Geld weggenommen hatte. Weil sich der Vergewaltiger aber für den vermeintlichen Dieb eingesetzt hatte, wurde er selbst zur Zielscheibe.
Richterin als „Trampel“ beschimpft
Am Dienstag beim Prozess war kein sinnvolles Gespräch mit dem 27-Jährigen möglich. „Ich habe eine antisoziale Persönlichkeitsstörung. Ich kann mich nicht benehmen, Sie Trampel“, erklärte er der vorsitzenden Richterin, nachdem er sie angeschrien hatte, weil sie ihm nicht sofort die Zeugenliste nannte. Und er warf ihr Voreingenommenheit vor: „Ich bin sowieso verurteilt. Schuldig! Lebenslang! Fertig. Fahren wir“, polterte er.
Der Senat musste den Angeklagten kurzfristig des Saales verweisen, weil er sich partout nicht beruhigen lassen wollte. „Mir wird alles in den Mund gelegt. Ich höre mir eure Lügen nicht mehr an“, schimpft er beim Hinausgehen.
Das Urteil der Geschworenen fiel rasch und einstimmig: 14 Jahre Haft (unter Einbezug der Vorverurteilungen) und die erneute Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum aufgrund der Gefährlichkeit. Dem Opfer wurden zudem 890 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der 27-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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