Mitarbeiter verdächtig

Sexuelle Gefälligkeiten im Gefängnis eingefordert?

Kärnten
10.06.2021 14:47

Ein Mitarbeiter der Justizanstalt Klagenfurt muss sich Anfang Juli wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Der Mann soll sexuelle Gefälligkeiten von einem weiblichen Häftling eingefordert haben. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Die Verhandlung ist für Freitag, 2. Juli, anberaumt.

Ein brisantes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Graz hat nun zu einer Anklage geführt: Der Mitarbeiter der Infrastruktur in der Klagenfurter Justizanstalt - der Verdächtige gehört nicht der Justizwache an - muss sich in Kürze wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vor dem Strafrichter verantworten. Dem Mann, der explizit nicht im Sicherheitsbereich arbeitet, wird vorgeworfen, von einem weiblichen Häftling diverse sexuelle Gefälligkeiten eingefordert zu haben.

Bis zu drei Jahre Haft drohen
Die Frau habe sich aus Angst vor seiner Position oder in Hoffnung auf bessere Bedingungen während der Haft darauf eingelassen. In Paragraf 212 sind solche Übergriffe von Beamten unter Ausnutzung ihrer Stellung aufgelistet; es stehen bis zu drei Jahre Haft darauf!

„Der Prozess findet im Sommer am Landesgericht Klagenfurt statt, nachdem festgestellt wurde, dass keine Befangenheit vorliegt“, berichtet Gerichtssprecher Christian Liebhauser. Der Mitarbeiter sei vorläufig suspendiert worden. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

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