Führerscheinentzug und 1700 Euro Geldstrafe, lautete die Sanktion für den Angeklagten. Den amtshandelnden Beamten traf der Lkw-Lenker, der derzeit im Krankenstand ist, drei Monate später zufällig auf der Polizeiinspektion. „Er kam auf mich zu und wollte, dass ich bei der Bezirkshauptmannschaft anrufe und behaupte, der Alkomat sei damals defekt gewesen“, so der Polizist als Zeuge.
Mehrfacher Versuch
Nach seinen Hinweis, dass dies Amtsmissbrauch sei, drängte der Holländer weiter kumpelhaft auf den Anruf und die Intervention bei der Behörde. „Ich wollte doch nur die Frage klären, ob das Testgerät richtig angeschlagen hat. Vielleicht hatten ja meine eingenommenen Medikamente eine Auswirkung. Ich hatte doch nur zwei Bier getrunken“, rechtfertigte sich der 56-Jährige.
Mit diesen Ausflüchten stieß er beim Schöffensenat auf taube Ohren. Rechtskräftiges Urteil für den Unbescholtenen wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch: sechs Monate bedingt, 960 Euro Strafe.
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