Wegen Wiederbetätigung sitzt ein 29-jähriger St. Veiter am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt vor den Geschworenen: Der Mann ließ sich unter anderem ein Hakenkreuz auf die Hoden tätowieren!
„Ich war in einer einschlägigen Gruppe unterwegs“, erzählt der Angeklagte vor Gericht. „Das Verbotene war reizvoll - aber wir haben es alle gewaltig unterschätzt.“ Erst das Ermittlungsverfahren habe dem St. Veiter die Augen geöffnet, was für ein „Blödsinn“ die NS-Verherrlichung war: „Ich kann keinen vernünftigen Grund nennen, warum ich es gemacht habe.“
Unter anderem posierte er mit NS-Material im Bunkermuseum am Wurzenpass, trank Hitlerwein, postete Propagandafotos und trägt im Intimbereich ein Hakenkreuztattoo … Da schütteln nicht nur die drei Berufsrichter, sondern auch die Geschworenen fassungslos die Köpfe.
Das Urteil ist gefallen: 19 Monate Haft, nicht rechtskräftig.
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