Kündigungen möglich

AK: Impf-Prämien in Betrieben rechtlich in Ordnung

Österreich
06.06.2021 13:54

Laut Angaben der Arbeiterkammer (AK) ist es rechtlich in Ordnung, wenn Arbeitgeber Mitarbeitern, die sich gegen das Coronavirus impfen lassen, betriebliche Prämien zahlen. Rechtlich kenne er keinen Paragrafen, der eine solche Maßnahme verbiete, sagte AK-Jurist Philipp Brokes am Sonntag gegenüber dem ORF.

Es liege auch keine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz vor, wenn Mitarbeiter, die sich nicht impfen lassen, keine Prämie erhalten würden - weil „der Impfstatus de facto keine Weltanschauung“ sei, erläuterte Brokes im Ö1-„Journal um acht“.

Kündigung Nicht-Geimpfter rechtlich möglich
Auch eine Kündigung eines nicht geimpften Mitarbeiters sei rechtlich in Ordnung, sagte Brokes. Die Regel werde es nicht sein, aber es werde solche Fälle geben, die er in diesem Zusammenhang für „menschlich völlig verwerflich“ halte. Aber rein rechtlich würden solche Kündigungen vor Gericht standhalten, so der AK-Jurist.

Ein ausdrückliches Fragerecht des Arbeitgebers ist laut AK gesetzlich nicht verankert. Ob Arbeitnehmer Fragen zur Impfung und damit zur ihrem Gesundheitsstatus beantworten müssen, hänge von der konkreten Gefahrenquelle der jeweiligen Berufsgruppe und damit vom konkreten Interesse des Arbeitgebers an diesen Informationen ab. „Das Ergebnis einer solchen Interessensabwägung wird bei Gesundheits- und Pflegeberufen wohl anders ausfallen als etwa bei Büroangestellten oder Fernfahrern“, heißt es auf der AK-Website.

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