Beide Männer bekannten sich in ihren Verfahren als nicht schuldig. Im ersten Prozess stand ein neunfach wegen Aggressionsdelikten vorbestrafter 32-jähriger Salzburger wegen gefährlicher Drohung, Nötigung und Körperverletzung vor Gericht. Er soll die Mutter seiner beiden Kinder - er und die Frau waren zum Zeitpunkt der Vorfälle kein Paar mehr - im Februar und im März dieses Jahres mehrmals mit dem Umbringen bedroht haben, etwa wenn die Ex einen neuen Mann finden sollte. Oder: Sie werde eh bald unter der Erde liegen. Er würde sich freuen, wenn er sie nie wieder sehe.
Besonders brisant: Eine der Drohungen erfolgte just an dem Tag, an dem der Mann wegen eines anderen Vorfalls zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt wurde. Der grobschlächtige Arbeiter hatte seiner Ex-Freundin etwa gedroht, ihr den Schädel einzuschlagen. Nur wenige Stunden nachdem er den Gerichtssaal verlassen hatte, kam es wieder zum Streit. „Ich wollte wissen, warum sie immer die Polizei ruft“, sagte er vor Gericht und bestritt die aktuellen Vorwürfe.
Auch dass er der Frau mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt haben soll, sei nicht richtig. Die Verletzungen habe sie sich selbst zugefügt, erklärte der Pflichtverteidiger des Mannes. „Wir haben uns wieder vertragen. Wir verstehen uns. Das passt“, meinte der Angeklagte knapp.
Die Frau zog heute vor Gericht ihre Aussagen vor der Exekutive zurück. „Ich weiß, was sie bei der Polizei gesagt haben“, erklärte die Richterin. „Ich darf es nun aber nicht verwerten.“ Ohne belastendes Beweisergebnis sei ein Freispruch zu fällen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In einem zweiten Prozess stand am Montag ein 34-jähriger in Salzburg lebender Serbe vor Gericht. Er soll im Februar 2021 seine Ehefrau im Streit gewürgt, geschlagen und gegen die Wand gedrückt haben. Laut Strafantrag erlitt das Opfer Kratzspuren und Hämatome. Das Vorstrafenregister des Mannes weist neun Eintragungen auf, sechs davon einschlägig. Der Angeklagte und die Frau sind verheiratet und haben ein Kind, im Sommer erwartet er aber mit seiner neuen Lebensgefährtin Nachwuchs.
Sein Verteidiger sprach heute von einer „erheblichen Beziehungsdynamik.“ „Da ist Eifersucht im Spiel, es geht um das Sorgerecht des Sohns.“ Auch das nervliche Kostüm der Frau sei nicht das allerbeste. Der Angeklagte werde sich darum nicht weiter zu den Vorwürfen äußern. „Im Akt finden sich Lichtbilder, die zeigen, dass Verletzungen vorliegen“, erklärte hingegen der Richter. „Ohne eine Aussage ist aber nicht wahrnehmbar, woher sie stammen.“ Auch er fällte einen Freispruch, das Urteil ist rechtskräftig.
Die beiden Verfahren waren nur zwei von sechs, die diese Woche von Montag bis Mittwoch wegen Fällen häuslicher Gewalt gegen aktuelle oder frühere Partnerinnen am Landesgericht Salzburg stattfinden. Nach dem gewaltsamen Tod zweier Frauen in Wals-Siezenheim (Flachgau) vergangene Woche war das mediale Interesse an den Prozessen heute hoch.
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