Von 10. bis 31. Mai

Jagd auf Auerhahn und Birkhahn wurde neu geregelt

Kärnten
22.04.2021 07:01

Ein alter Kalauer besagt: „Im Wald, da sitzt ein Auerhahn, der sieht mich ziemlich sauer an.“ Seit Mittwoch hat der Vogel gemeinsam mit Kollegen Birkhahn allen Grund zu schlechter Laune.

Bisher mussten jedes Jahr neue Bescheide ausgestellt werden. Die Landesregierung hat beschlossen, die Bejagung dieser Raufußhühner auf eine längerfristige Basis zu stellen.

Männliche Exemplare dürfen während der Frühjahrsbalz in der Zeit von 10. bis 31. Mai gejagt werden. Das freigegebene Kontingent beträgt beim Auerhahn für ganz Kärnten 139 Stück pro Jahr, beim Birkhahn sind es 275 Stück.

Der für Jagd und Fischerei zuständige Landesrat Martin Gruber: „Eine nachhaltige Jagd sorgt nachweislich für gesunde Tierbestände.“ Das wird nicht jeder Auerhahn so sehen.

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