Klausel ungültig

Wärmelieferverträge: Kunden kriegen Geld zurück

Wohnkrone News
16.04.2021 13:16

Die Bundesarbeitskammer (BAK) klagte die ista Österreich GmbH wegen einer unrechtmäßigen Ausfallshaftungsklausel im Wärmeliefervertrag. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab nun der BAK recht: Mieter und Wohnungseigentümer bekommen im Schnitt 43 Euro - insgesamt mehr als zwei Millionen Euro - zurück. Selbst klagen müssen sie nicht. Die Geschichte brachte ein hartnäckiger Konsument aus dem Salzkammergut ins Rollen.

Ende 2018 wandte sich Herr T. an die Konsumentenschützer der AK Oberösterreich. Es ging um eine Klausel über die Verrechnung eines Zuschlags für Ausfallshaftung im Beiblatt zu seinem Einzelwärmelieferungsvertrag mit der ista Österreich GmbH. Die Experten der AK Oberösterreich prüften die Klausel und befanden sie für rechtswidrig. Die BAK brachte eine Klage gegen ista wegen der unrechtmäßigen Klausel ein.

43 Euro pro Haushalt retour
Der OGH bestätigte nun: ista Österreich darf Kosten bzw. eine Gebühr für Ausfallshaftung nicht verrechnen. Die in vielen Verträgen enthaltene Klausel ist unzulässig. Betroffen sind rund 60.000 Mieterer und Wohnungseigentümer, wenn sie ihre Heizkosten direkt mit ista abrechnen und wenn die für unzulässig erklärte Klausel im Beiblatt zum Vertrag steht. Die AK hat mit ista vereinbart: Kunden müssen nicht erst selbst klagen, um zu ihrem Geld zu kommen. ista Österreich schreibt die in den vergangenen drei Jahren aus dem Titel „Ausfallhaftungen“ verrechneten Beträge gut. Im Durchschnitt sind das 43 Euro pro Haushalt.

Im Detail entschied der OGH: Die Klausel „Aufschlag bzw. Zuschlag für Ausfallshaftung“ ist rechtswidrig, weil der Zuschlag pauschal verrechnet wird und Ista auch dann profitiert, wenn es keinen Zahlungsausfall gibt. Nach dem Urteil reagierte ista Österreich jetzt rasch und zahlt insgesamt mehr als rund zwei Millionen Euro an die Mieter und Wohnungseigentümer zurück.

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