Auch Kinder als Opfer

Mordversuchsprozess: „Wollte sie nur erschrecken“

Oberösterreich
30.03.2021 18:34

Keine Familie, keine Wohnung, kein Geld, aber eine Anklage wegen versuchten Mordes: eine traurige Bilanz für einen 22-jährigen Innviertler. Er soll versucht haben, seine Ex-Gefährtin, deren Sohn und die gemeinsame Tochter umzubringen. Beim Prozess in Ried im Innkreis (Oberösterreich) leugnet er: „Ich wollte sie nur erschrecken.“

Die kleine Familie in Rainbach/Innkreis war im Juli 2020 schon zerrüttet. Wegen der Kinder kam der Angeklagte aber regelmäßig in die Wohnung seiner Lebensgefährtin. Und machte sich anscheinend weiterhin Hoffnungen. Denn von einer endgültigen Trennung wollte er beim Prozess am Dienstag nichts hören. Am Tattag soll er auf dem Handy seiner Freundin aber einen Hinweis auf eine neue Beziehung gefunden haben. Der Auslöser und das Motiv für die Tat?

Freundin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
Staatsanwältin Petra Stranzinger ist überzeugt, dass er seine Familie auslöschen wollte. So hat er es auch gestanden, nachdem er sich der Polizei gestellt hatte: Dass er seine Freundin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe; dass er anschließend die Kinder, damals fünf Jahre bzw. zehn Monate alt, in die Badewanne gesetzt und einen unter Strom stehenden Toaster ins Wasser geworfen habe. Als der Schutzschalter fiel, habe er dieses Vorhaben abgebrochen und sich mit den Kindern ins Bett zur Mutter gelegt und eine Gaskartusche geöffnet. Passiert ist zum Glück nichts.

Verteidiger: „Untauglicher Mordversuch“
Mit der Aussage, er habe seine Freundin mit den wahnsinnigen Aktionen nur erschrecken wollen, überraschte der 22-Jährige nicht nur Richterin Claudia Lechner. Verteidiger Andreas Mauhart sprach von einem „untauglichen Mordversuch“. Jeder Hauptschüler kenne die Funktion des Schutzschalters.

„Er hat gesagt, dass Blubberblasen kommen, wenn er den Toaster in die Badewanne tut“, sagt der kleine Stiefsohn vor Gericht aus. Und zwar per Video, wie auch seine Mutter, damit sie keinen Kontakt mit dem Angeklagten haben müssen. Diesem bescheinigt Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner eine Persönlichkeitsstörung: „Er ist sehr selbstbezogen.“ Bei der Tat war er aber, so ihr Gutachten, voll zurechnungsfähig. Lange Beratungen über eine Reihe neuer Beweisanträge haben das Verfahren am Nachmittag in die Länge gezogen, weshalb dann auf den Donnerstag vertagt wurde.

Kronen Zeitung

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