Die Stieftochter war erst sieben, als die Tortur begann: Wöchentlich musste sie den Angeklagten befriedigen. „Wenn sie nicht machte, was er wollte, schlug er sie“, führte Staatsanwältin Sandra Wimmer im Landesgericht Salzburg aus. Und mit der Zeit steigerte er sich, so Wimmer. „Aus Angst“ ließ sie es über sich ergehen – ihr Leid filmte er sogar. Neben den sexuellen und „gewalttätigen Übergriffen“ bestrafte er das Mädchen mit Schularbeit – seitenweise musste sie beispielsweise den gleichen Satz schreiben. Das Leid endete als das Mädchen mit 17 einen Freund hatte, der der ganzen Sache auf die Schliche kam.
Zudem fanden die Ermittler auch kinderpornografisches Material – ein weiterer Anklagepunkt.
Doch der Pinzgauer bestritt die schwerwiegenden Vorwürfe, sprach zu Prozessbeginn sogar von „einvernehmlichem Sex“. Und zum Opfer meinte er nur: „Sie hat schon immer viel gelogen.“ Dabei leidet sie psychisch noch immer, ein Gutachter stellte eine posttraumatische Belastungsstörung fest.
Urteil: zehn Jahre Haft samt Einweisung in die Anstalt. Nicht rechtskräftig.
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