Maßnahmen rechtmäßig?

„Es wurden sehr wohl Grundrechte eingeschränkt“

Coronavirus
24.03.2021 14:16

Seit Februar 2020 wurden Dutzende Verordnungen und Bundesgesetze verabschiedet, die mit dem Coronavirus und der Pandemiebekämpfung in Zusammenhang stehen. Oft war die Rechtsgrundlage erst wenige Stunden vor Inkrafttreten ausformuliert, mehrere Bestimmungen hat der Verfassungsgerichtshof in weiterer Folge als gesetzeswidrig aufgehoben. Was darf der Staat in einer Pandemie und wie hat sich der österreichische Gesetzgeber in der Krise geschlagen? Andreas Kezer, Rechtsanwalt bei Schima Mayer Starlinger, klärt auf.

„Rein von seiner Kompetenz hätte der Gesundheitsminister das nicht nötig“, sagt Kezer zum „Ost-Ggipfel“, auf dem ein regionaler Lockdown beschlossen wurde. Das sei eher eine politische Notwendigkeit. Denn Bezirkshauptmannschaften und Behörden müssten Verordnungen dann auch umsetzen. Das sei aber kein Vergleich zum deutschen Föderalismus, „ohne die einzelnen Ministerpräsidenten funktioniert dort überhaupt nichts“. Angesichts der grassierenden Pandemiemüdigkeit sei es zudem umso wichtiger, die Landeshauptleute einzubeziehen.

„Sehr wohl Grundrechte eingeschränkt“
Ob die Beschlüsse solcher Gipfeln dann immer rechtskonform umgesetzt werden können, ist eine andere Frage: Viele Maßnahmen, zum Beispiel das Betretungsverbot für Sport- und Freizeitbetriebe 2020, die Maskenpflicht an Schulen oder die Klassenteilungen im Frühjahr, hat der Verfassungsgerichtshof im Nachhinein als verfassungswidrig eingestuft - die entsprechenden Gesetze waren nicht präzise genug. „Wenn eine Verordnung aufgrund eines zu wenig bestimmten Gesetzes erlassen wird, hat man ein Verfassungswidrigkeitsproblem“, erklärt Kezer. Doch es gehe nicht nur um Formalitäten, auch inhaltlich seien die betreffenden Maßnahmen problematisch: „Aus Sicht vieler Juristen, inklusive mir, wurden da sehr wohl Grundrechte eingeschränkt“.

Kezer relativiert aber: „Wo gehobelt wird, fallen Späne“. Eine solche Pandemie habe es noch nie gegeben; entsprechende Entscheidungen des VfGH auch kein Sonderfall. „Dass etwas als verfassungswidrig aufgehoben wird, ist ein Zeichen eines starken Rechtsstaats. Das heißt, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich funktioniert.“ Allein in den Regierungen Schüssel I und Faymann I seien jeweils 73 Gesetze aufgehoben worden.

Was aber tun, wenn man aufgrund eines fehlerhaften Gesetzes abgestraft wurde? So einfach sei es nicht, sein Geld zurück zu erhalten, erklärt Kezer - man müsse den Rechtsweg beschreiten, dann hätte man aber gute Chancen: „Man soll nicht einfach nur sitzen bleiben und nichts tun“.

Eine „sehr groß diskutierte“ Frage sei derzeit außerdem die Frage nach Schadensersatzansprüchen im Falle von einer Triage. Was hier die Schwierigkeit sein könnte, und warum es rechtlich nicht nur möglich, sondern sogar nötig ist, Geimpften und Genesenen die Rückkehr in die Normalität zu erlauben, sehen Sie im Video.

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