Adeliger verurteilt

Prinz Ernst August zur Strafe aus Grünau verbannt

Oberösterreich
24.03.2021 06:00

„Nicht schuldig" zu den Prügelvorwürfen hat sich der Angeklagte Prinz Ernst August von Hannover am Dienstag im Landesgericht Wels bekannt. Das nicht rechtskräftige Urteil: 10 Monate bedingte Haft und ein Verbot, ins Almtal zurückzukehren.

„Nicht schuldig! Ich möchte mich entschuldigen, übernehme die Verantwortung und bin bereit, entstandene Schäden zu übernehmen“, kurz und kompakt erklärte sich Prinz Ernst August von Hannover vor dem Welser Landesgericht. An wesentliche Teile der Vorfälle könne er sich nicht mehr erinnern und er möchte auch nicht seine Krankengeschichte vor den Medien preisgeben, fügte der Angeklagte hinzu. Aus Angst vor Corona verließ Ernst August dann schnell den Saal.

Herr Hannover
Es war ein kurzer erschütternder Auftritt. Schließlich ist der Angeklagte Mitglied des internationalen Hochadels: Ehemann von Caroline von Monaco und Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. Und aus dem Adelsgeschlecht der Welfen, dem Ernst August abstammt, gingen englische Könige hervor. Das alles hatte jedoch im Welser Landesgericht keine Bedeutung. Die Richterin sprach den Angeklagten mit Blick auf das österreichische Adelsaufhebungsgesetz schlicht mit „Herr Hannover“ an. Ernst August gab stumm nickend seine Einwilligung.

In völliger Berauschung
Zuvor hörte er aber noch den Vortrag der Staatsanwältin, die ihm die „Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung“ vorwarf. Aufgezählt wurden Polizeieinsätze im Jagdhaus in Grünau im Almtal und heftige Attacken des Welfenprinzen, teils unter Zuhilfenahme eines Verkehrszeichens und eines Baseballschlägers. Ernst August von Hannover wirkte von den Vorwürfen oft überrascht, schüttelte immer wieder den Kopf und suchte den Blickkontakt zu seinem Verteidiger-Duo.

Geschockte Zeugen über die Vorfälle
Bei den Einvernahmen der Zeugenwurde ein sehr trauriges Bild des Welfenprinzen gezeichnet. „Ich kann seit den Vorfällen nicht mehr durchschlafen“, meinte eine Beteiligte vor Gericht.

Freispruch gefordert
Spannend wurde es, als schon alle mit einem Urteil rechneten: Die Verteidiger stellten einen neuen Beweisantrag, wollten eine Rekonstruktion einer Taxifahrt und der Drohung durch den Baseballschläger. Dieser wurde abgelehnt. Zu guter Letzt forderten die Anwälte einen Freispruch.

Psychotherapeutische Behandlung
Dem kam die Richterin aber nicht nach. Das Urteil lautete zehn Monate bedingte Haft. Außerdem muss sich Ernst August einen neuen Wohnsitz suchen, darf sich dem Anwesen in Grünau im Almtal nicht mehr nähern, keinen Kontakt zur Haushaltsfamilie aufnehmen. Er muss in psychotherapeutische Behandlung und sich von alkoholischen Getränken fernhalten.

„Kann ich nicht machen. Ich wohne seit 50 Jahren dort. Unmöglich“, unterbrach der Prinz die Richterin empört bei der Urteilsverkündung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele