Trotz Corona behandelt

Gericht entlässt Zahnarzt aus Untersuchungshaft

Salzburg
16.03.2021 14:00

Jener Zahnarzt aus Bad Hofgastein, der trotz aktiver Corona-Infektion seine Patienten behandelte, ist am Dienstag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Dies bestätigt Andreas Wiesauer vom Landesgericht Salzburg auf Nachfrage der „Krone“: Einerseits endete mit dem heutigen Tag die verordnete Quarantäne, andererseits fiel auch ein Corona-Test negativ aus. Am 29. März muss sich der Zahnarzt dem Richter stellen.

Die „Krone“ berichtete mehrfach über den Fall: Anfang März hatte der Zahnarzt trotz positiven Corona-Tests und der Quarantäne-Anordnung der Behörden seine Patienten behandelt, und das an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Aufgrund fehlender Einsicht verhängte das Landesgericht die U-Haft. Es bestand Tatbegehungsgefahr. Dies ist nun nach überstandener Covid-19-Erkrankung nicht mehr gegeben.

Die Staatsanwaltschaft hat vergangene Woche bereits einen Strafantrag gegen den Mediziner eingebracht: Demnach wird ihm die Gefährdung anderer Menschen durch übertragbare Krankheiten nach §178 StGB vorgeworfen. Der Strafprozess findet am 29. März statt. Die Verhandlung führt Richter Peter Egger.

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