Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft einem Zahnarzt aus Bad Hofgastein vor, andere Menschen mit dem Coronavirus gefährdet zu haben. Nur etwas mehr als eine Woche nachdem der Doktor trotz bestehender Quarantäne in seine Ordination ging und Patienten behandelte, langte bereits der Strafantrag beim Landesgericht ein. Die „Krone“ berichtete über den Fall und sein Verhalten. Nach wie vor ist der Zahnart in U-Haft.
Im Detail werden dem Deutschen (48) zwei Vorfälle vorgeworfen, bei denen er Menschen einer möglichen Infektion aussetzte: Laut Strafantrag hat er eine Stunde lang einen Patienten behandelt, obwohl er bereits da von seinem positiven Testergebnis wusste. Fünf Personen befanden sich zu diesem Zeitpunkt in der Praxis. Am nächsten Tag verließ er trotz behördlicher Anordnung seine Quarantäne und fuhr in die Arbeit. Dort trug er laut Staatsanwaltschaft auch seinen Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt.
U-Haft in der Vorwoche verhängt
Demnächst wird sich der Zahnarzt vor Richter Peter Egger verantworten müssen. Bisher zeigte er sich bekanntlich wenig einsichtig, weshalb auch das Landesgericht die Untersuchungshaft aufgrund Tatbegehungsgefahr verhängte. Verteidigt wird der Mann vom Salzburger Anwalt Kurt Jelinek. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
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