Der frühere Kärntner Landtagsabgeordnete Martin Rutter, der erst kürzlich bei einer Großdemo in Wien als Anti-Corona-Aktivist dabei war - und festgenommen wurde -, ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt von Richterin Sabine Roßmann wegen Verhetzung schuldig gesprochen worden. Der 38-Jährige bestritt jegliche Schuld, seine Aussagen hätten sich ausschließlich gegen Pädophile gerichtet. Er wurde nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt.
Staatsanwältin Lisa Kuschinsky warf Rutter vor, auf seinem Facebook-Account gegen Homosexuelle gehetzt zu haben. Er war an einer Demonstration Anfang September vergangenen Jahres in Wien beteiligt, bei der eine Regenbogenfahne zerrissen wurde. Danach gab es eine Serie von Postings, Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hatte daraufhin eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die Ermittlungen aufnahm. Die Verantwortung Rutters sei für sie nicht nachvollziehbar, sagte Kuschinsky.
Jede Schuld abgestritten
Rutters Verteidiger betonte, sein Mandant sei nicht schuldig. Im Gegensatz zum Strafantrag habe er nicht die Absicht gehabt, Homosexuelle verächtlich zu machen. Es sei eine Regenbogenfahne geschwenkt worden, in der auch „Herzen in Herzen“ abgebildet gewesen seien. Der Anwalt sagte, dies sei ein Zeichen, das Pädophile verwenden würden. Dagegen sei sein Mandant aufgetreten, vor diesem Hintergrund müssten alle seine Aussagen und Postings gesehen werden.
Die Richterin hielt Rutter vor, dass das angesprochene Pädophilen-Symbol völlig anders aussehe. Dieser meinte, er habe sich auf die Aussagen der anderen Demonstrationsteilnehmer verlassen. Dass es sich eigentlich um eine Regenbogenfahne handle, sei nicht thematisiert worden. Auf einem Video, das einen Tag später aufgenommen wurde, behauptete er weiterhin, es habe sich um das Pädophilen-Symbol gehandelt. In einem Posting habe er dann von einem „pädo-ähnlichen Symbol“ gesprochen.
Haltung zum Thema Homosexualität „normal“
Er habe seither auch mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die Aktion nicht gegen Homosexuelle gerichtet habe. Von der Richterin danach gefragt, bezeichnete er seine Haltung zum Thema Homosexualität als „normal“, die sexuelle Orientierung von Menschen sei ihm nicht wichtig, Vorbehalte gegenüber Homosexuellen habe er nicht.
In ihrer Urteilsbegründung meinte Roßmann, sie hätte dem Angeklagten seine Verantwortung glauben können, wenn es sich nur um die Veranstaltung selbst gehandelt hätte. Dass er danach jedoch weiterhin an seinen Aussagen festgehalten habe, mache ihn unglaubwürdig. Er hätte lange genug Zeit gehabt, seine Aussagen zu korrigieren, das habe er aber nicht gemacht. Eine bedingte Haftstrafe sei ihrer Ansicht nach ausreichend, dazu kommen 200 Tagessätze zu je vier Euro an Geldstrafe.
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