14 statt zehn Tage

Corona: Bayern verlängert Quarantäne für Tiroler

Tirol
08.03.2021 11:47

Bayern hat mit Montag die seit Mitte Februar geltenden Einreisebestimmungen aus sogenannten Virusvariantengebieten, worunter ein Großteil Tirols fällt, verschärft. Es gilt nun eine von zehn auf 14 Tage verlängerte Isolationsdauer, wie aus der Novelle der Einreise-Quarantäneverordnung hervorgeht. Eine Verkürzung der Quarantänepflicht - das „Freitesten“ - nach fünf Tagen mittels negativem Testergebnis ist demnach nicht mehr möglich.

Aktuell dürfen aus Virusmutationsgebieten - neben Tirol fallen darunter auch Tschechien und die Slowakei - nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es etwa für Lkw-Fahrer und Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen. Sie müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ausnahmen im Einzelfall möglich
Die Maßnahmen waren am Mittwoch bis zum 17. März verlängert worden. Die aktuelle Novelle der Einreiseverordnung bringt mit sich, dass lokale Behörden (Kreisverwaltung) im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung auch über den Einzelfall hinausgehende Ausnahmen für die Einreise erteilen können, „soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist“.

„Schutz der Bevölkerung“
Zur Begründung hieß es, dass die Verschärfungen den Einschätzungen des deutschen Robert-Koch-Instituts entsprächen. Durch die Verlängerung der Quarantänedauer aus Virusmutationsgebieten werde der „Schutz der Bevölkerung vor dem Eintrag der vermutlich gefährlicheren und ansteckenderen Virusvarianten“ geboten. Bei der Entscheidung sei auch berücksichtigt worden, dass eine Infektion mit einer Virusvariante erheblich länger dauern kann, „weshalb eine Verbreitung dieser Varianten nur durch eine länger dauernde, nicht abkürzbare Quarantäne verhindert werden kann“.

Die Bestimmungen für die Einreise aus „Risikogebieten“ - derzeit ganz Österreich, außer der Großteil Tirols - bleiben unverändert. Die neue Einreise-Quarantäneverordnung ist vorerst bis 28. März gültig.

Auch Wien und das Burgenland betroffen
Innerhalb Österreichs wurde in Wien und im Burgenland die Quarantänezeit für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen ausgeweitet. Kontaktpersonen müssen nun in den beiden Bundesländern 14 Tage in behördlich angeordnete Absonderung. Grund dafür ist auch hier die britische Virusvariante B.1.1.7, die ansteckender und infektiöser ist.

Quelle: APA

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