Teils Verschlechterung

Kritik an Homeoffice-Gesetz im „Eilverfahren“

Politik
19.02.2021 16:33

Die äußerst kurze Begutachtungsfrist für das geplante Homeoffice-Gesetz ist am Freitag abgelaufen. Nicht nur die knappe Zeitspanne, sondern auch einige Inhalte wurden darin scharf kritisiert. Bei Schäden an Betriebsmitteln vom Arbeitgeber durch haushaltszugehörige Personen sei der Arbeitnehmer schlechter gestellt als bisher und müsste zur Gänze die Haftung unternehmen.

„In dieser kurzen Zeit von dreieinhalb Werktagen ist eine seriöse, alle Aspekte des Themas umfassende Begutachtung schlichtweg unmöglich“, rügte die Sozialwirtschaft Österreich. Auch die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) fand den kurzen Zeitraum als „definitiv nicht angemessen“. Für den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag ist „nicht nachvollziehbar, warum die längst überfällige Gesetzesnovelle nun plötzlich in einem Eilverfahren durchgepeitscht werden soll“.

Verschlechterung der Rechtsposition für Arbeitnehmer
Die Bundesarbeiterkammer (BAK) fand auch am Inhalt einige Kritikpunkte. Sie erkannte eine Verschlechterung der Rechtsposition für Arbeitnehmer im Homeoffice: Schäden, die durch haushaltszugehörige Personen oder im Haushalt lebende Tiere verursacht wurden, würden dem Dienstnehmer zugerechnet werden.

Sie präsentierte ein Beispiel: Würde der Ehegatte im Streit vorsätzlich den Laptop des Dienstgebers zerstören, müsste die Angestellte zur Gänze haften. Sie müsste dann selbst Schadenersatz bei ihrem Ehemann einfordern. Bisher haftete die Arbeitnehmerin nicht, nur der Gatte.

Die BAK kritisierte außerdem, dass bei der steuerlichen Geltendmachung der Übertrag der noch nicht abgeschriebenen Anschaffungskosten letztmalig mit 2023 möglich ist. Dass zumindest 42 Tage Homeoffice dafür erforderlich sind, sei „zu starr“, wenn der Dienstnehmer länger abwesend ist, beispielsweise durch Karenz oder Arbeitslosigkeit könnte er benachteiligt werden.

Positiv: Arbeitgeber muss digitale Arbeitsmittel bereitstellen
Doch die Bundesarbeiterkammer konnte auch Positives finden: Der Arbeitgeber werde verpflichtet, digitale Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, wie die erforderliche IT-Hardware und die Datenverbindung. Die Organisation merkte jedoch an, dass nach der Sozialpartnervereinbarung auch die nötige Software und ein Diensthandy zur Verfügung gestellt werden müsse. Wenn vereinbart werde, dass private Arbeitsmittel genutzt werden, müssten die Kosten vom Arbeitgeber angemessen ersetzt werden, beispielsweise durch eine Pauschale.

Die Datenschutzbehörde erkannte ebenfalls Probleme: Da der Arbeitgeber datenschutzrechtlicher Verantwortlicher bleibe, sollte der Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers Datensicherheitsmaßnahmen setzen müssen, wenn er auf privaten Geräten arbeite.

Homeoffice-Pauschale sei zu niedrig angesetzt
Zu niedrig sei die steuerfreie Homeoffice-Pauschale, rechnete der Österreichischen Rechtsanwaltskammertag vor: „De facto lassen sich mit 300 Euro jährlich jedenfalls nicht mehr als zwei Homeoffice-Tage pro Woche kompensieren.“ In der Praxis würden Arbeitgeber monatliche Pauschalen von 30 bis 80 Euro anbieten. Die 42-Mindesttagesgrenze wurde ebenfalls kritisiert, da Teilzeitmitarbeiter, die nur einen Homeoffice-Tag pro Woche haben, von der Steuerbegünstigung nicht profitieren.

Quelle: APA

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