„Gibt Überlegungen“

Kommt die Maskenpflicht beim Anstehen im Freien?

Österreich
18.02.2021 13:13

Eine FFP2-Maskenpflicht gibt es derzeit beim Einkaufen oder in den Öffis, beim Arzt oder etwa beim Friseur. Im Freien gilt sie bisher nur sehr eingeschränkt, etwa auf Märkten oder auch am gesamten Gelände des Tiergartens Schönbrunn in Wien. Nun könnte sich das ändern: „Ja, es gibt Überlegungen, was das Maskentragen an stark frequentierten Orten auch im Freien betrifft“, bestätigte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz zum Thema Pflege.

Dezidiert nannte der Minister am Vormittag das Warten vor Einkaufszentren in der Schlange - aber möglich wäre es prinzipiell überall „an stark frequentierten Orten, wo der Mindestabstand aus unterschiedlichen Gründen nicht immer eingehalten werden kann“. Die Landeshauptleute seien nun aufgefordert, „Orte zu definieren, an denen im Freien ein besonderes Gedränge sich schwer vermeiden lässt, und an diesen FPP2-Pflicht zu verankern“.

Steirische FPÖ empörte sich über Adaptierung von Erlass
Darüber hatte sich davor bereits der steirische FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek empört. Er beklagte, dass die Bundesländer in einem Schreiben des Ministeriums „aufgefordert werden, eine FFP2-Maskenpflicht im Freien zu verordnen“. Konkret würden sie „erneut ersucht, umgehend Regelungen auf Landes- oder Bezirksebene zu schaffen, wonach beim Betreten stark frequentierter öffentlicher Orte im Freien eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine zumindest gleichwertige bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen ist, sohin eine Tragepflicht von FFP2-Masken im Freien besteht“.

Kunasek bezeichnete die Vorgaben des Bundes als „immer absurder“ und fürchtet etwa um die Grazer Innenstadt. Denn in dem Ersuchen des Ministeriums heiße es weiter: „Dabei sollen insbesondere Einkaufsstraßen mit hoher Frequenz und entsprechende Gebiete in Stadtzentren von der FFP2-Maskenpflicht im Freien erfasst sein.“

Lokale Behörden können Maskenpflicht an stark besuchten Orten anordnen
Gegenüber der APA stellte ein Sprecher von Minister Anschober klar, dass lediglich ein entsprechender Erlass, der bisher das Verordnen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien ermöglichte, entsprechend adaptiert worden sei - Stichworte: Pflicht zur FFP2-Maske statt Mund-Nasen-Schutz und zwei statt einem Meter Abstand. Mit der Adaptierung des Erlasses könne nun im Bedarfsfall seitens der lokalen Behörden für andere stark frequentierte Orte im Freien - wie etwa bei Warteschlangen vor Einkaufszentren - eine FFP2-Pflicht angeordnet werden.

Zuständig sind - wie schon bei der bisherigen Möglichkeit, eine MNS-Pflicht zu verordnen - die lokalen Behörden, konkret die Landeshauptleute bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden, und zwar dann, „wenn sie es als notwendig erachten“, so der Sprecher weiter.

Anschober: Verwendung der FFP2-Masken nun „weiter ausdehnen“
Anschober bekräftigte in einer Aussendung am frühen Nachmittag, dass die bisherigen Einführungsschritte der FFP2-Masken „sehr gut funktioniert“ hätten und von der Bevölkerung „ausgezeichnet umgesetzt“ würden, man „in einigen Bereichen“ die Verwendung weiter ausdehnen werde - etwa durch den Erlass, der die Landeshauptleute zum Handeln auffordere. Denn „wer kenne nicht etwa die Bilder von relativ dicht gedrängten Menschenansammlungen vor Einkaufszentren?“, so Anschober.

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