Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat ihre Ermittlungen gegen die Salzburger Landeskliniken (SALK) und eine für die Kliniken tätige Reinigungsfirma mangels Schädigungsvorsatzes eingestellt. Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass der SALK-Geschäftsführer Paul Sungler keine schädlichen vertraglichen Vereinbarungen zum Nachteil der Landeskliniken getroffen habe.
Gegen die Salzburger Landeskliniken (SALK) und eine für die Kliniken tätige Reinigungsfirma waren, basierend auf einem Bericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2019, schwere Vorwürfe erhoben worden. Beanstandet wurde die Verrechnung von Reinigungsleistungen im Zeitraum 2010 bis 2017, für den der Rechnungshof zahlreiche Mängel auflistete.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg leitete schließlich ein Ermittlungsverfahren gegen SALK-Geschäftsführer Paul Sungler wegen des Vorwurfs der Untreue sowie gegen zwei leitende Angestellte der Reinigungsfirma wegen des Verdachtes des schweren Betruges ein. Demnach hätten die SALK trotz festgestellter Doppel-und Falschverrechnung auf Nachforderungen von 1,2 Millionen Euro verzichtet.
Ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Sachverständigengutachten hat die Beschuldigten nun entlastet. Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass der SALK-Geschäftsführer keine schädlichen vertraglichen Vereinbarungen zum Nachteil der Landeskliniken getroffen habe. Es sei kein Schädigungsvorsatz festgestellt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Auch den beiden führenden Angestellten der Reinigungsfirma konnte kein betrügerisches Handeln zum Nachteil der SALK nachgewiesen werden.
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