Es sei aber derzeit laut Van Lierop noch zu früh, entsprechende Festlegungen zu treffen. Alles hänge letztlich von der Definition einer solchen Kategorie und der finanziellen Ausstattung ab. Die von Hahn vorgeschlagene künftige Ausrichtung der EU-Regionalpolitik werde von den österreichischen Bundesländern unterstützt.
Auch nach 2013 weiterhin Förderungen
Sowohl Präsident Barroso als auch Kommissar Hahn hätten bei Gesprächen am Mittwoch darauf hingewiesen, dass es nach 2013 auch weiterhin Förderungen für Regionen geben solle, die zwischen 75 und 90 Prozent des duchschnittlichen EU-BIP erreichen, so Niessl. "Insofern haben wir da vom Grundsatz her doch einen Erfolg verzeichnen können", meinte der Landeshauptmann. Offen ist noch die etwaige Höhe solcher Mittel. "Wir müssen da weiter hart daran arbeiten, weil wir auch die Unterstützung der Bundesregierung benötigen und die Bundesregierung die finanziellen Mittel zur Kofinanzierung zur Verfügung stellen muss", so Niessl.
Burgenland profitiert derzeit als einziges Bundesland
Im Hinblick auf die offizielle Finanzstatistik von Eurostat sei maßgeblich, in welchem Bereich das Burgenland zu liegen komme. Er gehe davon aus, dass das Burgenland zwischen 80 und 90 Prozent liegen werde, so Niessl. Daraus sehe man, dass die Entwicklung sehr positiv gewesen sei, "aber andererseits ist es notwendig, dass man diesen weiteren Aufstieg fortsetzen kann".
Derzeit profitiert das Burgenland als ehemalige Ziel-1-Förderregion als einziges österreichisches Bundesland von einer großzügigen Ausschleifregelung (Phasing-Out-Förderung), die allerdings nach 2013 wegfallen dürfte. Um solchen Regionen einen weniger abrupten Übergang zu ermöglichen, hat die EU-Kommission die Einführung einer neuen Förderkategorie für Regionen angeregt, deren Wirtschaftsleistung zwischen 75 und 90 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt.
Ziel der EU-Kommission ist es auch, dass ehemalige Ziel-1-Gebiete, die in der Vergangenheit die höchste EU-Förderungen erhalten haben, gleich behandelt werden wie Regionen, die heute die gleiche Wirtschaftsleistung aufweisen, aber in der Vergangenheit nie Ziel-1-Gebiet waren und daher auch keine Abfederungszahlungen erhalten.
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