Das derzeit geltende U-Ausschuss-Gesetz geht auf das Jahr 1998 zurück. Im Zuge der Aufarbeitung des TSD-Desasters zeigte sich, dass geltende Bestimmungen zu wenig konkret sind. Das führte beispielsweise dazu, dass wichtige Akten gar nicht vorgelegt wurden. Auf Bundesebene wurden die Rechtsgrundlagen für Untersuchungsausschüsse bereits mehrmals adaptiert.
Arbeitsgruppe für mehr Transparenz schläft
Schon einmal haben die Parteien des Landtages eine Arbeitsgruppe eingesetzt, das war ein gemeinsamer Antrag der Opposition zum Thema Transparenzportal. „Diese Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Gebi Mair hat sich seit dem Beschluss im Oktober 2018 bis dato genau zwei Mal getroffen“, deckt Liste-Fritz-LA Markus Sint auf: „Zwei Sitzungen in zweieinhalb Jahren ist Arbeitsverweigerung pur, eine Respektlosigkeit gegenüber den Bürgern und eine Frotzelei gegenüber der Oppositionsarbeit.“
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