Fahrlässige Gefährdung

Studentin verheimlichte Ärztin Corona-Kontakte

Salzburg
02.02.2021 14:52

40 Stunden gemeinnützige Arbeit soll eine Studentin (27) verrichten, entschied Richter Günther Nocker in einem brisanten Corona-Fall. Grund der Diversion: Die Frau war bei einer Ärztin. Sie hat dabei aber nicht gesagt, dass ihr Freund K1-Kontaktperson und in Quarantäne sei. Tags später wurde er positiv getestet und sie in Folge auch.

Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vor – gemäß §178 StGB. Der strafrechtlich relevante Vorfall spielte sich am 18. November in Seekirchen ab: Die junge Frau wollte bei ihrer Hausärztin einen Antikörper-Test durchführen lassen. Doch sie verheimlichte dabei, dass ihr Freund zu diesem Zeitpunkt bereits in Quarantäne war, und von den Behörden als Kontaktperson der Klasse 1 geführt wurde. Dessen Eltern hatten sich zu diesem Zeitpunkt schon mit dem Coronavirus infiziert.

Angeklagte wurde später positiv getestet

Sie habe dies nicht bewusst verschwiegen, erklärte die Frau gegenüber Richter Günther Nocker. Vielmehr wollte sie als Sportlerin nur wissen, ob sie bereits asymptomatisch infiziert gewesen sei. Im Falls ihres Freundes will sie die Regeln, vor allem Abstand, eingehalten haben. Zudem hatte sie bereits zuvor einen PCR-Test gemacht, dessen Ergebnis aber noch ausständig war. Einen Tag nach dem Besuch bei der Ärztin war das Ergebnis da: Sowohl bei der 27-Jährigen als auch bei ihrem Freund fiel der Corona-Test positiv aus.

40 Stunden Sozialarbeit

Richter Nocker sah letztlich keine vorsätzliche, aber eine fahrlässige Gefährdung anderer Personen nach §179 StGB. Die Frau bekam eine Diversion: Sobald sie 40 gemeinnützige Stunden abgeleistet hat, wird das Strafverfahren eingestellt – nicht rechtskräftig.

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