Schlupflöcher

Urlaubsstimmung im Lockdown: Polizei auf der Hut

Österreich
02.02.2021 06:00

Ferien, Lockdown, nichts mit Urlaub? Von wegen: Tobende Kinder in Kurhotels, Pkw mit ausländischen Tafeln, Après-Ski mit Dosenbier. Rechtlich gesehen ist die Sache sehr einfach: Alle Beherbergungsbetriebe bleiben bis Ende Februar geschlossen, die 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung regelt nur einige wenige Ausnahmen.

Anzeigen zum Dessert gab es am Wochenende etwa in einem Gasthof in Vorarlberg. Der Chef bewirtete zehn Gäste - bis die Polizei kam. Weitere Fälle sind bisher nicht bekannt, auch Skifahrer, die für Tagesausflüge über die Grenze kommen, fielen laut Tourismus-Direktor Christian Schützinger bisher nicht auf. Ausländische Kennzeichen führt man auf Zweitwohnsitze oder im Land lebende ausländische Bürger zurück.

„Gesundheitscharakter“
Ein besonderes Schlupfloch zeigt sich in Oberösterreich: Mehrere Kurhotels sind geöffnet, hier können - wie auch außerhalb des Lockdowns üblich - die Kinder mitgenommen werden. In Bad Goisern beschwerte sich ein Gast, dass das Kurhotel mit Familien voll sei. Er schickte eine Sachverhaltsdarstellung an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden. Besagtes Hotel verwies gegenüber der „Krone“ darauf, dass ein Aufenthalt nur bei „Gesundheitscharakter“ gebucht werden könne - und weder Kinder mitzubringen noch Ski fahren zu gehen könne man verbieten. Das ist auch rechtlich abgedeckt: Ist eine Kinderbetreuung anderweitig nicht möglich, kann der Nachwuchs auch in Corona-Zeiten mitkommen.

96 Anzeigen bei Kontrolle in Tirol
In Tirol kämpfte man zuletzt gegen Tipps im Internet, wie man Verbote umgehen und unbehelligt nach St. Anton reisen kann. Das Wie verschweigen wir Ihnen, dafür sagen wir Ihnen, dass die Polizei natürlich auf der Hut ist und quasi schon „Razzien“ durchgeführt hat. Keine Chance auch mehr für unerlaubte Après-Ski-Treffen in Heustadeln und Co. samt Dosenbier aus dem Supermarkt: Auch solche lösten Beamte auf. Kürzlich gab es bei einer Kontrolle von 44 Unterkünften und 133 Personen 96 Anzeigen! In Tirols Städten hingegen gab es keine Beschwerden.

In der Steiermark gab es bereits Fälle von illegaler Vermietung an Touristen. Im Bezirk Murau gab es bisher 27 Anzeigen, in erster Linien waren Chaletdörfer betroffen. Auch im Bezirk Liezen gab es bereits Fälle. In Wien waren keine Fälle oder Beschwerden bekannt, auch in Kärnten, Niederösterreich und im Burgenland tat sich nichts Auffälliges.

Daten und Fakten
Rechtlich gesehen ist die Sache sehr einfach: Alle Beherbergungsbetriebe bleiben bis Ende Februar geschlossen. Die 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung regelt nur einige wenige Ausnahmen. Beherbergungen sind laut Paragraf 8 nur für unaufschiebbare berufliche Reise erlaubt. Kuranstalten oder Rehabilitationseinrichtungen dürfen weiter Gäste empfangen.

Doch so richtig gemütlich soll es weder im Hotel noch bei der Kur werden. Das Gesetz verweist ausdrücklich auf die Abstandsregeln, das Essen soll im Zimmer eingenommen werden, und wenn es gar nicht anders geht, dann ist wiederum auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Wellnesseinrichtungen bleiben jedenfalls geschlossen. Das Gesetz lässt also keinen Interpretationsspielraum zu.

S. Schober, P. Grotter, V. Graf, A. Drnek, Ch. Tragner, A. Moser,
S. Nemetschke, M. Schütz, P. Huber, N. Frings, Kronen Zeitung

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