30.01.2021 07:00 |

77-Jähriger verurteilt

Prozess um Kinderpornos: Ausreden zogen nicht

Es waren unerfreuliche zwei Stunden für einen honorigen Tiroler Pensionisten am Landesgericht: Der 77-Jährige hatte auf Computern und am Handy Kinderpornos angesehen und gespeichert, was trotz Löschung der Daten nachweisbar war. Allen Ausflüchten zum Trotz wurde unter anderem klar, dass der Angeklagte über viele Jahre mehr als 24.000 Mal einschlägige Suchbegriffe verwendet hatte.

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Der 77-Jährige war in der Elektronikbranche und kennt sich daher mit Computern aus, später widmete er sich der Kunstgeschichte und seinen Enkeln. Dass er nun wegen Kinderpornos vor dem Gericht saß, quittierte er mit trotzigen Erklärungsversuchen.

Hausdurchsuchung
Was war passiert? Nach dem Hochladen eines einzigen Bildes auf einer Plattform erging eine Warnung an die Behörden, eine Hausdurchsuchung folgte. Die Auswertung von Computern und dem Handy ergab eine jahrelange intensive Suche nach sexuellen Darstellungen samt 90 verbotenen Dateien. Da half es nichts, dass der Mann schon vor Jahren nach einer TV-Sendung über strafbare Kinderpornografie sämtliches derartiges Material gelöscht hatte.

„Dateien reingerutscht“
Rechtfertigungen des 77-Jährigen zogen beim in diesem Metier erfahrenen Richter Norbert Hofer nicht: Er habe sich Millionen von Kunstbilder besorgt, da müssten auch Kinderporno-Dateien reingerutscht sein, lautete die Aussage. Die gezielte Suche nach diesen verwerflichen Bildern rechtfertigte er damit, dass er nur recherchieren wollte, ob entsprechende Ergebnisse gesperrt seien. Die Vielzahl der einschlägigen Sucheingaben, 50.000 „normale“ Sex-Dateien und das Kennzeichnen von Kinderporno-Seiten als „Favoriten“ am Handy zeichneten dann doch ein deutliches Bild.

„Da fährt Zug drüber“
Am Ende betonte der Richter: „Dass Sie sich Kinderpornos beschafft und besessen haben, da fährt der Zug drüber. Es ist nicht alles ein großes Missverständnis.“ Das Urteil: 2400 Euro Geldstrafe, die Hälfte der Auswertungskosten (wegen mehrerer Geräte fast 19.000 Euro) muss der Angeklagte tragen. Er erbat Bedenkzeit - nicht rechtskräftig.

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