Es ist etwas kompliziert: Die Bewilligung zur Durchführung von L17-Ausbildungsfahrten erhält man nur, wenn man eine gewisse Anzahl an Praxisstunden und den Theoriekurs abgehalten hat. Aber genau da liegt das Problem. Aufgrund der aktuellen Pandemie ist ein normaler Theoriekurs mit anwesenden Teilnehmern nicht möglich. Und eine Durchführung mittels Online-Kurs?
Teilnahme bestätigt
„Die Diskussionen gibt es schon länger, wir wollen das Online-Abhalten forcieren. Es ist nicht explizit verboten“, erklärt Rudolf Stadler, Inhaber EasyDrivers Leonding. Er war es auch, der in den Weihnachtsferien einen Kurs mit 18 Teilnehmern online abhielt. Im Führerscheinregister bestätigte Stadler die Teilnahme.
„Kein geeigneter Ersatz“
In einem Fall hat dann die BH Linz-Land am 13. Jänner den Bescheid zur Durchführung der L17-Ausbildungsfahrten erteilt. Knapp eine Woche und einer unangekündigten Inspektion bei der Fahrschule später, will man diesen jetzt aber wieder rückgängig machen. „Weil E-Learning beim Erwerb der Lenkberechtigung keinen geeigneten Ersatz für den gesetzlich vorgesehenen Präsenzunterricht darstellt, sondern lediglich als zusätzliche Hilfestellung zur Prüfungsvorbereitung dient“, argumentiert die Behörde.
Leidtragenden sind Fahrschüler
„Wir haben zwei Rechtsgutachten bei unterschiedlichen Kanzleien eingeholt. Und ein Gutachten vom Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Alle kamen zu dem Ergebnis, dass ein Online-Kurs zulässig sei“, so Walter Harm, Geschäftsführer EasyDrivers Fahrschulsystem. „Leidtragend in dieser Angelegenheit sind die betroffenen Fahrschüler“, hofft die Familie doch noch auf einen positiven Ausgang.
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