Diversion möglich

Kind in Kälte: Mutter könnte straffrei bleiben

Steiermark
31.12.2020 06:00

Bei Minusgraden entschied sich, wie berichtet, eine Elfjährige in Graz dazu, ihr Schlaflager im Freien aufzuschlagen - weil sie nicht mehr bei ihrer Mutter leben wollte. Die Frau wusste davon, die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie. Und hat ihr nun eine Diversion angeboten. Das heißt, sie könnte straffrei bleiben.

Große Bestürzung löste im November der Fall einer elfjährigen Grazerin aus: Die Schülerin schlief mehrere Nächte in der Eiseskälte. Dafür hatte sich das Mädchen ein Lager im Gebüsch des Gartens einer Wohnsiedlung gebaut. Von dort aus erledigte sie das tägliche Leben - ging zur Schule, wusch sich, machte Hausaufgaben und spielte mit den Nachbarskindern. Ihre Mutter wusste von all dem, kümmerte sich aber nicht weiter um ihr Kind. Aufmerksame Nachbarn nahmen die Elfjährige auf, versorgten sie und wuschen ihre verschmutzte Wäsche.

Diversion angeboten
Während sich das Jugendamt einschaltete, erstattete die Polizei Anzeige gegen die 33-Jährige und ermittelte wegen Vernachlässigung des Mädchens. Für die Mutter könnte die Angelegenheit nun zumindest in strafrechtlicher Hinsicht glimpflich ausgehen. Wie Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, auf „Krone“-Anfrage mitteilte, wurde ihr eine Diversion angeboten. Und zwar in Form eines Tatausgleichs.

„Alles muss eingehalten werden“
„Hier geht es vor allem um den immateriellen Ausgleich. Es geht darum, was sich ändern muss, dass Therapien gemacht werden. Eine ehrliche Entschuldigung vom Täter ist Voraussetzung, das Opfer muss mit dem Tatausgleich einverstanden sein. Erst, wenn alle Vereinbarungen eingehalten wurden, wird das Verfahren eingestellt“, erklärt Susanne Pekler vom Verein Neustart.

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