Die Einzelrichterin ging nämlich davon aus, dass der 46-jährige Angeklagte kein Luftdruckgewehr verwendet hatte. Der Polizei war bei einer Durchsuchung der Wohnung des Frühpensionisten zwar ein CO2-Luftdruckgewehr aufgefallen, das Magazin sei aber noch voll gewesen. Vor dem Wohnblock wurden zudem zwei Plastikkugeln aus einer Softgun sichergestellt - keinem Luftdruckgewehr.
Nur "Ein-Cent-Münzen" aus dem Fenster geworfen
Der Angeklagte hatte bereits am ersten Prozesstag am 19. Juli beteuert, dass sein Luftdruckgewehr nicht funktionierte und er nur einige "Ein-Cent-Münzen" aus dem Fenster geworfen hätte.
Ein Ermittler hatte nach dem Vorfall tatsächlich mehrere Münzen auf dem Fensterbrett entdeckt. Es sei nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar, dass der Angeklagte mit einem Luftdruckgewehr geschossen habe, sagte Richterin Gabriele Glatz. Der Freispruch ist bereits rechtskräftig.
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