Wer kontrolliert Gast?

Wirte: „Vielleicht besser, wir lassen Lokale zu“

Österreich
28.12.2020 19:15

Zusperren, aufsperren, Gäste registrieren, Sperrstunde um 22 Uhr und - wenn die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bleiben - bald um 20 Uhr: „Wir sind immer die Buhmänner. Was sollen wir noch alles machen?“, fragt Michael Kolm. Die Resignation des Waldviertler Haubenkochs ist hörbar. Jetzt kommt zu allem die Diskussion um die Kontrolle der Corona-Tests. „Die Wirte sind massiv verunsichert“, sagt Wirtesprecher Mario Pulker. Viele würden sich überlegen, am 18. Jänner gar nicht erst aufzusperren.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) stellte per „Krone“-Interview in Aussicht, dass Lokalbetreiber nach dem Lockdown ihre Gäste auf negative Covid-Tests kontrollieren müssen. Er widerspricht damit seiner Parteikollegin, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, die das als „absurd“ ausgeschlossen hatte. 

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Ich sehe das so: Immer der, der die Erlaubnis bekommt, ein Geschäft zu betreiben, trägt die Verantwortung dafür, was in seiner Anlage passiert.

Karl Nehammer, Innenminister

In der Kontroll-Frage nicht ganz einig: Köstinger und Nehammer (Bild: APA/Georg Hochmuth)
In der Kontroll-Frage nicht ganz einig: Köstinger und Nehammer
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Es wurde bereits klargestellt, dass die Kontrolle nicht Aufgabe der Gastronomen sein wird. Es wäre absurd, ihnen die Verantwortung aufzubürden.

Elisabeth Köstinger, Tourismusministerin

„Die Wirte sind massiv verunsichert“
Wirtesprecher Mario Pulker, der - ebenfalls in der „Krone“ - die Diskussion um die Testkontrollen mit den Worten „Wir sind ja keine Sheriffs“ angestoßen hatte, sieht seine Sorgen und die seiner Mitglieder bestätigt. „Wir gehen aber davon aus, dass das Wort der Ministerin Köstinger hält.“

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Wir gehen davon aus, dass das Wort von Ministerin Köstinger gilt. Wichtig ist, dass endlich Klarheit geschaffen wird. Die Wirte sind massiv verunsichert.

Mario Pulker, Branchensprecher

„Unverschämt und absurd“
Rückendeckung erhält Pulker auch von GPA-Chefin Barbara Teiber, die den Nehammer-Vorstoß „unverschämt und absurd“ findet. Auch die Handelssparte der Wirtschaftskammer (WKÖ) wehrte sich: „Wir haben weder die Kapazitäten noch die rechtlichen Befugnisse, solche Kontrollen durchzuführen“, so Obmann Rainer Trefelik in einer Aussendung.

Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) (Bild: APA/Hans Punz)
Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA)

„Vielleicht ist es besser, wir lassen noch zu“
Ein - nicht repräsentativer - Rundruf in der Branche zeigt: Betriebe wünschen sich Klarheit, und das rasch. Immerhin sollen sie in gut drei Wochen aufsperren. Und sie fürchten, dass Gäste sich nicht kontrollieren lassen wollen - nicht von der Polizei und „schon gar nicht“ vom Wirt. „Vielleicht ist es dann besser, wir lassen noch zu, bis die Zahlen wirklich tief genug unten sind“, so der Tenor.

„Wie sollen wir das machen, ohne Gäste zu verlieren?“, fragt etwa Haubenkoch Kolm und nennt ein Beispiel: eine Geburtstagsfeier mit zehn Personen, alle haben einen Test, nur das Geburtstagskind nicht. „Schicke ich den mit seinen Geschenken im Arm dann wieder heim?“

Haubenkoch Michael Kolm vom Bärenhof in Arbesbach und Mitarbeiterin Birgit Weichselbaum (Bild: Franz Crepaz)
Haubenkoch Michael Kolm vom Bärenhof in Arbesbach und Mitarbeiterin Birgit Weichselbaum

Kolm kritisiert, dass Maßnahmen kommuniziert würden, ohne sie vorher zu Ende zu denken. „Ich freue mich aufs Aufsperren. Aber vielleicht ist es besser, eine Woche länger zuzulassen, die Zahlen weiter runterzubringen und dann sicher wieder aufzusperren - und ohne die Gäste zu verärgern.“ Denn auch wenn die Polizei die Tests kontrolliere, entlaste das zwar die Gastronomie, aber: „Die Stimmung macht das nicht besser.“

Kolm wünscht sich Sicherheit: „Selbst wenn das heißt, zu wissen, dass wir zulassen müssen.“ Sicher ist die Öffnung am 18. Jänner aus seiner Sicht nicht: „Ich habe jedenfalls noch keine Vorräte gekauft.“

Rechtliche Grundlagen sollen Anfang Jänner kommen
Das für die Verordnung zuständige Gesundheitsministerium will die rechtlichen Grundlagen Anfang Jänner schaffen. Geklärt werden muss, wer die Haftung übernimmt, wenn ungetestete Gäste das Lokal betreten bzw. sich Gäste anstecken.

„Grundsätzlich liegt es in der Eigenverantwortung jeder Person, ab 18. Jänner nur mit einem negativen Corona-Test Betriebe aufzusuchen“, hält das Tourismusministerium fest. Die Aufgabe der Kontrollen obliege den Gesundheits- und Bezirksbehörden. Allerdings könnten für verschiedene Bereiche andere Regeln gelten: Bei Veranstaltungen oder in der Hotellerie wäre es etwa kein Problem, den Test beim Einchecken vorzuweisen.

Teresa Spari, Kronen Zeitung/krone.at

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