Hat Opfer Helga H. (70) die Gefahr unterschätzt? Waren die Almbetreiber zu nachlässig? Oder stimmt beides zum Teil? Diese und weitere Fragen sind bei einem nun begonnenen Zivilprozess um eine tödliche Kuhattacke 2017 am Kranzhorn bei Erl zu klären.
Wie ausführlich berichtet, war die bergerfahrene Unterländerin nach der Hütteneinkehr mit ihrem Chihuahua und einer Freundin über die Weide gewandert. Mutterkühe griffen daraufhin an, die Frau starb.
Haftpflichtversicherung im Visier
Strafrechtlich wurden die Almbetreiber nicht belangt, doch die Angehörigen fordern nun 260.000 Euro von der Haftpflichtversicherung. Erste Frage beim Zivilprozess: Ist ein Vergleich ohne langwieriges Verfahren realistisch? „Das würde den Almbetreibern die Chance nehmen, einmal öffentlich ihre Sicht darzustellen“, betonte Anwalt Sebastian Strobl. Etwa, dass das Opfer von der Beklagtenseite gewarnt worden sei. „Und der Oberste Gerichtshof stellte bereits fest, dass auf einer Almweide gar keine Einzäunung notwendig ist.“
Muss ein Zaun sein?
Damit war man schon mitten im Thema. Martin J. Moser, der die Angehörigen vertritt, sieht das anders: „Elektrozäune gehören zum Standard. Das hätte hier nur 200 Euro gekostet.“ Die Richterin hielt prinzipiell fest, dass das Urteil (Teilschuld des Bauern) im viel beachteten Fall Pinnistal keine Blaupause für diese Causa sei, weil die Umstände ganz anders waren.
Zwei Gutachter bestellt
Um alles exakt zu klären, werden am 26. April fünf Involvierte als Zeugen gehört. Ein Gutachter zum Fachbereich Tierhaltung und Weidewirtschaft wird bestellt, ein psychotherapeutischer Sachverständiger beurteilt die Folgen für den leidenden Witwer.
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