Höhere Deckung

Prämien für Kfz-Haftpflicht steigen

Wirtschaft
30.09.2004 17:09
Mit 1. Oktober 2004 wird die Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung von 1,1 auf drei Millionen Euro angehoben. "Durch die Erhöhung der Versicherungssummen werden die finanziellen Folgen nach schweren Unfällen gemildert", begrüßt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka die Novelle. Gleichzeitig mit der Verdreifachung der Haftungssummen zieht der Gesetzgeber auch Schranken gegen das Anheben von Prämien.
Prämien-Erhöhungen sind jetzt grundsätzlichim Ausmaß des Anstiegs des Verbraucherpreis-Index (derzeitim Schnitt 1,5 Prozent) möglich. "Andernfalls müssendie Versicherungen ihren Kunden die Notwendigkeit einer Erhöhunggenau nachweisen und sie auf die Ein-Monat-Kündigungsfristab Mitteilung der Prämienerhöhung aufmerksam machen",erklärt Zelenka.
 
Mehr Transparenz für den Kunden
Egal, ob eine Prämienerhöhung auf Basisdes Verbraucherpreis-Index oder anderer Vereinbarung erfolgt:Immer ist dem Versicherungsnehmer der Grund der Erhöhungklar und verständlich zu erklären. Eine Kündigungder Kfz-Haftpflicht ist - unabhängig von einer Prämienerhöhung- außerdem weiterhin jährlich einen Monat vor dem inder Polizze ersichtlichen Ablaufdatum möglich. Entschließtsich ein Versicherungsnehmer, seine Kfz-Haftpflicht zu kündigen,sollte er vorher jedenfalls die Versicherungsangebote genau unterdie Lupe nehmen. Einige Versicherungen bieten seit Jahren einezehn Millionen Euro Deckung ohne Prämienzuschlag an.
 
Privater Transport von Gefahrgütern
Eine Änderung gibt es auch beim Transport von Kleinmengengefährlicher Güter im Privat-Pkw. "Bislang hätteman dafür sorgen müssen, dass man für die Dauerdes Transports eine höhere Versicherungsdeckung hat. Daswar vielen Lenkern aber nicht bewusst, wenn sie beispielsweiseeine handelsübliche Gasflasche im Kofferraum transportierthaben", sagt die ÖAMTC-Juristin. Künftig ist eine erweiterteVersicherungspflicht für Gefahrguttransporte an die Kennzeichnungspflichtnach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz geknüpft.
 
Schadenersatzanspruch für Autostopper
Eine Besserstellung bringen die neuen Bestimmungenauch für kostenlos im Fahrzeug mitgenommene Personen beiUnfällen, die der Lenker nicht verschuldet hat. Beispielsweiseim Falle eines Reifenplatzers haben Autostopper hier künftigimmer einen Schadenersatzanspruch. Bisher musste die Versicherungnicht einstehen, wenn die Beförderung gratis war, was immerwieder zu heiklen Rechts- und Beweisfragen geführt hat.
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