Querschnittlähmung

Trampolinsprung mit Folgen vor Gericht

Wien
09.11.2020 16:44

In so einer Spielplatzanlage, ja da hat man Spaß: Da kann man rutschen, klettern oder auch durch die Luft sausen! Für einen 17-Jährigen endete der Besuch einer solchen bunten Indoor-Spielwelt in Wien aber tragisch: Unfall beim Trampolin-Springen, Querschnittlähmung. Jetzt startete der Prozess gegen den Geschäftsführer (39).

Am 2. Jänner 2018 war der 17-Jährige bei einem Sprung in eine „Schnitzelgrube“ schwer verletzt worden, er ist seither querschnittgelähmt. Bei der Anlage aus Ungarn hatte damals noch ein Gutachten über die Trag- und Betriebssicherheit gefehlt: „So hätte sie nie aufgesperrt werden dürfen“, sagt der Opfervertreter. Die Grube soll laut Anklage bauliche Mängel gehabt haben. Laut Zeugen könnte auch ein Warnschild gefehlt haben.

Geschäftsführer tut es „furchtbar leid“
„Es tut mir furchtbar leid“, betont der 39-Jährige vor Richterin Katharina Adegbite-Lewy: „Aber ich muss mich für unschuldig erklären.“ Er hob die lange Erfahrung hervor, die das Unternehmen mit Trampolinparks habe, und dass man Wert auf hohe Sicherheitsvorkehrungen lege, auch den Hersteller entsprechend ausgewählt habe: „keinen chinesischen“. Die Anlage sei damals nur deswegen noch nicht abgenommen gewesen, weil man noch „mit der Lüftung herumgetan“ habe.

Drittes Gutachten muss eingeholt werden
Und nach dem Unfall „bin ich selbst rein und habe ausprobiert, ob das passieren kann. Auch meine eigenen Kinder spielen hier“, so der Angeklagte. Der Prozess wurde vertagt. Beim nächsten Termin soll der verunglückte junge Mann als Zeuge aussagen. Zudem soll nun wegen zweier einander widersprechender Gutachten ein Obergutachten über die Einsatzbereitschaft der „Schnitzelgrube“ eingeholt werden.

Silvia Schober, Kronen Zeitung/krone.at

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