Ein Bosnier (27) ist am Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen worden: Dem nicht rechtskräftigen Urteil nach muss er 480 Euro Geldstrafe zahlen und fasste fünf Monate bedingte Haft aus.
Der Angeklagte kann sich nicht mehr erinnern - alkoholbedingt, setzte er sich doch an jenem 11. August mit zwei Promille hinter das Steuer eines Mini-Van. Ein rücksichtsloses Überholmanöver in der verkehrslastigen Rudolf-Biebl-Straße in Salzburg war der Auslöser des schweren Verkehrsunfalles: Frontal prallte der VW-Lenker gegen einen Pkw, geriet ins Schleudern und erwischte dabei einen zweiten. Vier Personen wurden dabei verletzt, eine schwer.
Erinnerungslücken wegen Alkohol
Grob fahrlässig ha er dies zu verantworten, warf der Staatsanwalt dem Bosnier vor. Beim Prozess im Salzburger Landesgericht legte er trotz Erinnerungslücken ein Geständnis ab, informierte Opfer-Anwalt Kurt Jelinek. Urteil: 480 Euro Geldstrafe und fünf Monate auf Bewährung. Nicht rechtskräftig.
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