Gericht gab ihm Recht

Makler klagte nach rufschädigender Netz-Bewertung

Salzburg
01.11.2020 14:00
Bewertungen von Firmen auf Internet-Plattformen sind heutzutage ein wirtschaftlicher Faktor. Menschen passen ihr Kaufverhalten der Meinung anderer an. Ein Salzburger Immobilien-Makler wollte sich eine „unwahre“ Bewertung nicht gefallen lassen: Er reichte mit seiner Anwaltskanzlei Klage ein – und bekam recht.

„Sehr herablassende Umgangsweise gegenüber Kunden/Mietern. Makler beleidigt, bedroht und denunziert Mieter bei Wohnungsübergabe – ein absolut unprofessionelles Auftreten.“ Diese negative Bewertung verfasste ein Salzburger bei Google Maps. Dagegen ging der Salzburger Unternehmer mit seinem Rechtsbeistand Johannes Garstenauer vor, klagte auf Unterlassung und Beseitigung der Bewertung. Anlass war eine Wohnungsübergabe in Salzburg im Sommer 2019, bei der es zu einem Streit gekommen sein soll. Mit den Eltern des Verfassers, was das Bezirksgericht und auch die weiteren Gerichtsinstanzen als „erwiesen falsch“ erkannten.

Weil die Eltern des Beklagten gar keine Kunden des Maklers waren, wie das Erstgericht feststellte. Auch weitere Behauptungen des Mannes, wonach der Makler seinen Vater als „Dahergelaufenen“ bezeichnet und auch Drohungen ausgesprochen hätte, entpuppten sich als „unwahr“.

Der Rechtsstreit ging durch alle Instanzen
„Laut dem Gericht hat der Beklagte damit eine rufschädigende und tatsachenwidrige Ehrenbeleidigung begangen“, betont Garstenauer und ergänzt: „Dadurch ordnete das Gericht die Beseitigung des Kommentares an.“

Zudem wurde dem Beklagten untersagt, solche herabsetzende Äußerungen zu verbreiten. Der Beklagte legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein: Seine Bewertung sei nur ein „Werturteil“ gewesen, argumentierte er auch mit der freien Meinungsäußerung. Das ließ laut Garstenauer der Oberste Gerichtshof aber nicht gelten: „Laut dem OGH werden unwahre Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Werturteile dürfen demnach nicht schrankenlos geäußert werden.“ Eines zeigt der Rechtsstreit deutlich: Bewertungen, die auf Unwahrheiten beruhen, müssen nicht hingenommen werden.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele